Großer Andrang bei Fachtagung zum Verkehrsrecht

Homburg. Zum 29. Mal fanden am vergangenen Wochenende die "Homburger Tage" des deutschen Anwaltvereins statt. 150 Teilnehmer aus den Bereichen Anwaltschaft, Richterschaft, Versicherungswesen und Wissenschaft, darunter der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm, nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle und durchaus brisante Rechtsthemen auszutauschen

Homburg. Zum 29. Mal fanden am vergangenen Wochenende die "Homburger Tage" des deutschen Anwaltvereins statt. 150 Teilnehmer aus den Bereichen Anwaltschaft, Richterschaft, Versicherungswesen und Wissenschaft, darunter der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm, nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle und durchaus brisante Rechtsthemen auszutauschen. Im Mittelpunkt der durch den Homburger Verkehrsrechtsexperten Hans-Jürgen Gebhardt organisierten Fachtagung standen vier Einzelreferate hochrangiger Rechtskundiger, so die Ausführungen von Norbert Mutzbauer, Richter am Bundesgerichtshof (BGH) zur "Verantwortung bei Fehlverhalten Dritter". Hinter diesem für Nicht-Juristen recht sperrigen Titel verberge sich, da waren sich Hans-Jürgen Gebhardt und Norbert Mutzbauer sicher, ein Thema von erhöhter Brisanz, ginge es hier doch um die strafrechtlich relevante Mitverantwortung innerhalb einer Kette von Verantwortungsübertragungen. Mutzbauer skizzierte die Bedeutung dieses Komplexes anhand eines Lkw-Unfalls, der sich 2004 in Kerkrade zugetragen und der mehrere Todesopfer zur Folge gehabt hatte. So galt es für den Richter am Bundesgerichtshof zu erörtern, ob ein Mitarbeiter der Kfz-Werkstatt, bei dem das Unfallfahrzeug gewartet worden war, eine Mitschuld traf. Mutzbauer stellte klar, dass nur eine eindeutige Regelung und Delegation von Verantwortung hier Klarheit für Dritte bringen könne. Hans-Jürgen Gebhardt ergänzte: "Dieses Thema ist gerade für Firmeninhaber von erhöhter Bedeutung. Denn die wissen oft gar nicht, in welcher Gefahr sie in solchen Konstellationen schweben." Karlheinz Stöhr, ebenfalls Richter am Bundesgerichtshof, beleuchtete in seinen Ausführungen das Thema "Verschulden gegen sich selbst" und die damit verbundenen Fragen zum generellen Anspruch auf Schadenersatz und dessen Höhe. "Ein Mitverschulden oder Verschulden gegen sich selbst liegt vor, wenn ein Geschädigter diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuzwenden pflegt", so Stöhr zu den grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Interessante Einblicke in die aktuelle Rechtslandschaft gewährte Karl-Heinz Seiffert, ein weiterer Richter am Bundesgerichtshof, als er Standpunkte seines BGH-Senats zu Streitpunkten darlegte, die aufgrund von so genannten Nichtentscheidungen, basierend auf zurückgenommen Revisionsverfahren, nicht an die Öffentlichkeit gedrungen waren. Abschließend gab Professor Ernst Pfleger aus Wien Informationen über neuste Erkenntnisse zu so genannten unfallanalytischen Gutachten, die in der Regel über Haftung und strafrechtliche Verfolgung von Unfallbeteiligten bei schweren Verkehrsunfällen entscheiden. Die bei den Homburger Tagen zum ersten Mal durch Pfleger vorgestellten Erkenntnisse sollen in Zukunft eine gerechtere Beurteilung von Verkehrsunfällen ermöglichen. thw

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