Kreis genehmigt Ausnahmeregelung Für Lastwagen gilt jetzt Tempo 30 in Wörschweiler

Wörschweiler · Lastwagen dürfen künftig höchstens mit 30 Kilometern pro Stunde durch Wörschweiler fahren. Die Verkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises habe eine Tempo-30-Regelung für Lastwagen für die Ortsdurchfahrt Wörschweiler, also die Bierbacher Straße/L111, verfügt, teilte die Kreisverwaltung jetzt mit. Landrat Theophil Gallo habe Ortsvorsteher Reinhold Nesselberger in der Kreisverwaltung über die ausgestellte Verfügung unterrichtet.

 Landrat Theophil Gallo (vorne links) unterrichtete Wörschweilers Ortsvorsteher Reinhold Nesselberger (vorne rechts) im Beisein von Andreas Motsch, Geschäftsbereichsleiter Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung“, und Manuela Baltes, Fachbereichsleiterin „Verkehrswesen“, über die ausgestellte Verfügung „Tempo-30-Regelung für Lkw“.

Landrat Theophil Gallo (vorne links) unterrichtete Wörschweilers Ortsvorsteher Reinhold Nesselberger (vorne rechts) im Beisein von Andreas Motsch, Geschäftsbereichsleiter Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung“, und Manuela Baltes, Fachbereichsleiterin „Verkehrswesen“, über die ausgestellte Verfügung „Tempo-30-Regelung für Lkw“.

Foto: Sandra Brettar/Kreisverwaltung

Der Lkw-Verkehr und eine Geschwindigkeitsbegrenzung sind seit Jahren Thema im Ort.

Die Verwaltung zu ihrem Schritt: Der Straßenabschnitt mit seiner geringen Fahrbahnbreite in der Ortslage mit der engen und unmittelbar heranreichenden Wohnbebauung berge insbesondere im Begegnungsverkehr mit Lastwagen oder Bussen ein besonderes Unfallrisiko. Verschärft werde die Situation durch die von den in Bierbach ansässigen Unternehmen ausgehenden zahlreichen Großraum- und Schwerlasttransportfahrzeugen mit ihren Überbreiten und Überlängen, so der Kreis. Daher habe die Straßenverkehrsbehörde „nach sorgfältiger Prüfung“ beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen in diesem Bereich zu beschränken. Es handele sich hierbei um eine Ausnahmeregelung. Für die praktische Ausführung der Verfügung respektive für das Aufstellen der entsprechenden Verkehrsschilder zeichne das Landesamt für Straßenbau verantwortlich.

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