Frau stürzt über unsichere Trittplatten auf dem Friedhof

Homburg. Ein Unfall auf dem Homburger Hauptfriedhof beschäftigt derzeit Anwälte und Richter. Im vergangenen Jahr hatte eine Frau bei der Grabpflege auf einer der Einfassungsplatten des Grabfeldes den Stand verloren, war gestürzt und hatte sich so starke Verletzungen zugezogen, dass sie einen geplanten Urlaub nicht antreten konnte

 Der Zustand dieser Steinplatten auf dem Homburger Hauptfriedhof ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits. Foto: Thorsten Wolf

Der Zustand dieser Steinplatten auf dem Homburger Hauptfriedhof ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits. Foto: Thorsten Wolf

Homburg. Ein Unfall auf dem Homburger Hauptfriedhof beschäftigt derzeit Anwälte und Richter. Im vergangenen Jahr hatte eine Frau bei der Grabpflege auf einer der Einfassungsplatten des Grabfeldes den Stand verloren, war gestürzt und hatte sich so starke Verletzungen zugezogen, dass sie einen geplanten Urlaub nicht antreten konnte. Die Frau blieb auf einem Teil der Kosten für die Reise sitzen - immerhin 235 Euro. Der Versuch, die Stadt Homburg als Betreiber der Friedhöfe für den aus ihrer Sicht schlechten und gefährlichen Zustand der Einfassungsplatten rund um Teile der Grabfelder und damit für den entstandenen Schaden in Haftung zu nehmen, endete erst beim Anwalt, nun vor Gericht. Der Schriftverkehr der beteiligten Parteien füllt inzwischen eine starke Handakte, die Positionen der Gegner scheinen unvereinbar. Zuständig für die Abwicklung solcher Schadensfälle ist die Kommunalversicherung GVV, deren Mitglied die Stadt Homburg ist. In einem Schreiben an den Rechtsanwalt der Geschädigten stellt die Versicherung klar: "Nach den uns vorliegenden Fotos handelt es sich bei den hier in Rede stehenden Steinplatten nicht um einen im eigentlichen Sinne gepflasterten Weg." So könne ein Nutzer auch keine absolut ebene Oberfläche erwarten. Und weiter: "Nach den uns vorliegenden Fotos war es ohne weiteres möglich, sich auf die örtlichen Gegebenheiten einzustellen." Nach Recherche der Saarbrücker Zeitung befinden sich nicht wenige der angesprochenen Trittplatten auf mehr als unsicherem Sand-Grund, lassen sich ohne weiteres in ihrem Bett bewegen und bieten nicht selten kaum festen Halt. Ein Zustand, den auch Friedhofsbesucher in anderen Homburger Stadtteilen in der Vergangenheit bemängelt hatten. Nichtsdestotrotz, die Position der GVV ist eindeutig. "Wir sind der Auffassung, dass ein verkehrswidriger Zustand nicht gegeben war und bitten um Verständnis, dass wir vorliegend nicht in eine Schadensregulierung eintreten können." In der Homburger Verwaltung ist der Fall bekannt. Auf Rückfrage der Saarbrücker Zeitung bestätigte Pressesprecher Jürgen Kruthoff den Vorgang und verdeutlichte die Position der Stadt - auch mit Blick auf mögliche Kulanzhandlungen, die er verneinen musste. "Es handelt sich bei diesem Vorgang um einen normalen Haftpflichtfall, der, ob wir wollen oder nicht, von der GVV bearbeitet werden muss. Als Stadt steht es uns nicht zu, auch wenn wir die offiziell Beklagten sind, in das Verfahren einzugreifen." Allerdings stellte Kruthoff einen erneuten Dialog mit der gegnerischen Partei in Aussicht. "Auf Bestreben des zuständigen Beigeordneten Rüdiger Schneidewind wird sich der Leiter der Abteilung Grünflächen noch einmal mit der Geschädigten in Verbindung setzen." thw "Wir sind der Auffassung, dass ein verkehrswidriger Zustand nicht gegeben war." Kommunalversicherung GVV

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