Anklage gegen Alt-Oberbürgermeister Ex-Oberbürgermeister kommt vor Gericht

Homburg · Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Karlheinz Schöner erhoben. Anwalt des Beschuldigten weist Vorwürfe zurück.

 Das Ermittlungsverfahren gegen Karlheinz Schöner ist abgeschlossen. Die Große Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken muss nun entscheiden.

Das Ermittlungsverfahren gegen Karlheinz Schöner ist abgeschlossen. Die Große Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken muss nun entscheiden.

Foto: -lo- ISDN/Mail

Was seit Wochen und Monaten bereits in der Kreis- und Universitätsstadt gemunkelt wird, ist jetzt amtlich: Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und erhebt gegen den Homburger Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (67, CDU) Anklage wegen Betrugs und Untreue in sechs Fällen. Die Untersuchungen gegen Schöner, der von 2008 bis 2014 Verwaltungschef im Rathaus war, sind nach nunmehr etwas mehr als anderthalb Jahren zum Abschluss gekommen. Jetzt haben die Richter das Wort.

Die Staatsanwälte haben ihre Anklageschrift zum Landgericht Saarbrücken, Große Strafkammer, eingereicht. Es geht um Betrug in vier Fällen, um Untreue in einem Fall und um einen weiteren Fall der Anstiftung zum Betrug. Mitangeklagt ist ein Homburger Bauunternehmer wegen Betrugs in vier Fällen. Konkret wirft die Strafverfolgungsbehörde Schöner vor, sich während seiner Zeit als Homburger Oberbürgermeister „unter Ausnutzung und Missbrauch seiner Stellung als OB sowie unter Verletzung seiner Amtspflichten“ strafbar gemacht zu haben.

In einem Fall geht es konkret um Arbeiten auf dem Privatanwesens Schöners in der Straße  „Am Lerchenhübel“ im Stadtteil Kirrberg, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Um eines seiner Grundstücke auch von der Rückseite mit dem Auto anfahren zu können, soll sich der Beschuldigte dazu entschlossen haben, einen vorhandenen Trampelpfad auszubauen. Dazu soll der ehemalige OB seine Kontakte zu dem gesondert verfolgten L. ausgenutzt haben. Dieser war im Jahr 2012 bei der gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im Saarpfalz-Kreis, der Aquis-GmbH, beschäftigt. Die Aquis, die ihren Geschäftssitz in Homburg, Am Forum 1, hatte - also dem Gebäudekomplex, in dem sich auch das Büro des ehemaligen Oberbürgermeisters befand, wurde 1997 als gemeinnützige kommunale Beschäftigungsgesellschaft gegründet,  mit dem Ziel, die soziale und berufliche Reintegration für Bürgerinnen und Bürger im Kreis zu sichern. Im Juni/Juli 2012 soll Schöner den Aquis-Mitarbeiter L. damit beauftragt haben, den Ausbau des Trampelpfades  während der regelmäßigen Arbeitszeit durchzuführen. Der Bautrupp von L. soll daraufhin eine Zufahrt angelegt haben, indem zunächst mindestens 20 Bäume gefällt werden mussten. Mit einem städtischen Lkw samt Ladekran sollen danach größeres Gestein sowie Wurzelstücke entfernt und noch vorhandene Bodenunebenheiten mit Schotter verfüllt worden sein, so dass der neu angelegte Weg am Ende befahrbar gewesen sei.

In der ersten Septemberwoche 2012 seien die Arbeiten beendet worden. Insgesamt soll der Bautrupp für die Dauer von mindestens einer Woche während der Arbeitszeit mit 144 Stunden eingesetzt worden sein, so die Anklageschrift. In diesem Zeitraum soll die Aquis ein Arbeitsentgelt von 1180 Euro an den Trupp von L. gezahlt haben.

Der nächste Anklagepunkt betrifft das Anwesen in der „Hohenburgstraße“. Im Jahr 2014 standen laut Staatsanwaltschaft umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten auf diesem weiteren Anwesen Schöners in Kirrberg an. Mit der Bauasuführung soll der Alt-OB den Mitangeschuldigten, einen Bauunternehmer, beauftragt haben. Dieser Mitangeschuldigte ist Inhaber eines in Homburg ansässigen Bauunternehmens, das in der Vergangenheit schon zahlreiche Aufträge für die Stadt ausgeführt haben soll. Die Angeschuldigten sollen dabei übereingekommen sein, dass Karlheinz Schöner nicht die Gesamtkosten der Arbeiten zahlen müsse. Diese sollten vielmehr, so der Vorwurf, finanziert werden, indem der Bauunternehmer der Stadt sogenannte Scheinrechnungen in Rechnung stellen sollte für Leistungen, die anscheinend nicht erbracht worden seien.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich die Angeschuldigten zu folgender Vorgehensweise entschieden: Die Stadt Homburg ist Eigentümerin mehrere Gebäudekomplexe in der Lappentascher Straße 100 in Erbach, unter anderem der Grundstücke mit dem Gebäuden 1/2 und 3/4 (heutige Musikschule). Diese Gebäude, die abrissreif gewesen seien, sollten nach Vorstellung Schöners in Teilen als Proberäume für Jugendliche umgebaut werden, heißt es in der Anklageschrift weiter.

Die Bauunternehmung des Mitbeschuldigten, die zunächst dort mit Sicherungsmaßnahmen beschäftigt war, soll im Anschluss in der Zeit vom 7. bis 13 März 2014 in Erbach Arbeiten ausgeführt haben, weitere folgten vom 19. März bis 16. April. Die Ausführung dieser Arbeiten, die von Mitarbeitern der Stadt kontrolliert wurden, sollen dazu gedient haben, es zu ermöglichen, der Stadt Homburg weitere Rechnungen der Firma für angebliche, tatsächlich jedoch nicht erbrachte Sicherungsmaßnahmen an den Objekten zu stellen. Tatsächlich sollen während des angegebenen Zeitraums zwei Facharbeiter des Baunternehmers vom 1. April bis 1. Juli 2014 statt dessen 662 Stunden auf dem Privatanwesen Schöners in Kirrberg gearbeitet haben, Gesamtkosten: 39 560 Euro netto. Mit insgesamt 23 fingierten Rechnungen des Bauunternehmers für die Gebäude in der Lappentascherstraße soll dieser der Stadt insgeamt 15 957 Euro netto in Rechnung gestellt haben. Die restlichen 23 603 Euro (von den 39 560 Euro) soll der Bauunternehmer mit Rechnung vom 14. August 2014 Schöner  berechnet haben.

Auch beim Erwerb einer Musikanlage für die Stadt sei laut Staatsanwaltschaft nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Bei der Stadt Homburg soll intern ein so genanntes Produktkonto eingerichtet gewesen sein. Darüber sollte der Oberbürgermeister ohne Beteiligung des Stadtrates frei verfügen dürfen. Kurz vor Einde seiner Amtszeit am 1. Oktober 2014 soll der Beschuldigte den Entschluss gefasst haben, aus diesem Verfügungskonto Teile einer Musikanlage zu erwerben. Diese habe er laut Klageschrift aber nicht zweckgebunden, sondern für eigene Interessen nutzen wollen, und zwar für die Band Madhouse. Schöner war zu diesem Zeitpunkt Schlagzeuger der Band. Der Alt-OB soll ein Bandmitglied, das für die Technik zuständig war, damit beauftragt haben, entsprechendes Equipment für die Band zu organisieren.

Der Zeuge soll daraufhin am 16. September 2014 bei einer St. Wendeler Firma musikalische Ausrüstungsgegenstände bestellt haben, unter anderem zehn Mikrofone nebst Ständern, vier Boxen, Kabelmaterial sowie einen Digitalmixer — Gesamtwert: 12 465 Euro. Da der Alt-OB gewusst habe, dass die Entgegennahme der Anlage und deren Bezahlung noch während seiner Amtszeit erfolgen musste, soll er die eingegangenen Rechnungen am 30. September 2014 dem zuständigen Stadtkämmerer vorgelegt haben –  mit folgendem handschriftlichen Vermerk: „Bitte sorge für eine schnelle Bezahlung. Ware wird heute abgeholt. Danke“. Die bestellten Gegenstände seien in der Folgezeit von der Band Madhouse genutzt worden. Sie sind im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einem Zeugen am 2. September 2016 sichergestellt und an die Stadt Homburg zurückgegeben worden.

Die beiden Angeschuldigten streiten laut Staatsanwaltschaft die Tatvorwürfe  ab. Nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörde wird im Rahmen der Hauptverhandlung ein Tatnachweis zu jedem Tatkomplex jeweils insbesondere im Wege des Zeugenbeweises erbracht werden können, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zum Urteilsspruch die Unschuldvermutung gelte. Schöners Rechtsanwalt, Professor Guido Britz, zeigte sich am Freitag überrascht über die Anklageerhebung und wies die Vorwürfe zurück. „Wir  haben während des Ermittlungsverfahrens intensiv kooperiert.“

Die Stadt Homburg wollte sich am Freitag zu den Anschuldigungen gegen ihren früheren Verwaltungschef nicht äußern.

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