Erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

Homburg · Die Vorkommnisse rund um den städtischen Baubetriebshof beschäftigen inzwischen die Gerichte. Ein erster Termin beim Arbeitsgericht wurde auf Ende Oktober verschoben. Dann geht es um die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters.

 Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind hat mit dem Einsatz von Detektiven Unregelmäßigkeiten beim städtischen Baubetriebshof aufdecken wollen. Foto: Thorsten Wolf/SZ

Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind hat mit dem Einsatz von Detektiven Unregelmäßigkeiten beim städtischen Baubetriebshof aufdecken wollen. Foto: Thorsten Wolf/SZ

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Die Unregelmäßigkeiten rund um den städtischen Baubetriebshof in Homburg (BBH) sind weiterhin Thema in der Kreisstadt. Während die strafrechtlichen Ermittlungen noch ganz am Anfang stehen, fand in dieser Woche der erste Arbeitsgerichts-Termin statt. Es geht dabei zunächst um die von der Stadt gegen einen Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung. Der 63-Jährige gehörte zwar nicht direkt dem BBH als Mitarbeiter an, wurde dem Betriebshof allerdings zugewiesen. Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind widersprach gestern auf Nachfrage unserer Zeitung der Darstellung des SR, dass die Stadt in diesem Fall zurückrudere. Dort hieß es, die Stadt habe einem der beiden gekündigten Mitarbeiter inzwischen das Angebot gemacht, die fristlose Kündigung in eine ordentliche umzuwandeln.

Hintergrund dieser Meldung war wohl der erste Gütetermin beim Arbeitsgericht am vergangenen Dienstag. Dort hängen laut Schneidewind gegen den Mitarbeiter gleich zwei Verfahren an. "Wir hatten dem Mitarbeiter zunächst ordentlich gekündigt. Im Zuge der weiteren Untersuchungen stellten sich die Verfehlungen des Mannes als weitaus größer heraus, deshalb sprachen wir dann eine fristlose Kündigung aus." Vor dem Arbeitsgericht sollte es am Dienstag auch ursprünglich um diese fristlose Kündigung gehen. Für die ordentliche Kündigung war der Gütetermin erst Ende Oktober festgelegt. Schneidewind: "An diesem Tag wird es nun auch gleichzeitig um die fristlose Kündigung gehen." Es könne also nicht die Rede davon sein, dass die Stadt in dieser Angelegenheit zurückrudere. Vor dem Arbeitsgericht gehe es grundsätzlich immer zunächst darum, dass sich Arbeitgeber und -nehmer gütlich einigten. Der Oberbürgermeister wollte dies im Gespräch mit unserer Zeitung auch nicht ausschließen - "vorausgesetzt, wir haben Rechtssicherheit und es entstehen für die Stadt keine zusätzlichen Kosten". Aber im Prinzip habe sich an der Vorgehensweise der Stadt nichts geändert. Es bleibe zunächst bei der fristlosen Kündigung.

Im Zuge des Einsatzes einer privaten Detektei im Umfeld des Baubetriebshof waren mehrere Mitarbeiter wegen Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Ein Abteilungsleiter im Rathaus erhielt die fristlose Kündigung, nachdem festgestellt wurde, dass anscheinend ein Bautrupp, der mit BBH-Mitarbeitern bestückt war, während der regulären Arbeitszeit widerrechtlich an dessen Privathaus gearbeitet habe (wir berichteten). Nach Bekanntwerden dieses Vorganges wurde auch dem Bautruppführer fristlos gekündigt. Beide Mitarbeiter gehen gegen ihre Kündigung vor. Es ist also nicht auszuschließen, dass der Stadt diesbezüglich noch die Zahlung von Abfindungen droht - dann nämlich, wenn die fristlosen Kündigungen nicht durchgehen.

Der Detektiveinsatz, der die Stadt wohl um die 300 000 Euro kosten wird, ist in der Homburger Öffentlichkeit umstritten, zumal OB Schneidewind vorab den Stadtrat nicht darüber informiert hatte. Neben den beiden gekündigten Mitarbeitern gab es Abmahnungen gegen drei weitere BBH-Beschäftigte. Im Zuge der weiteren Untersuchungen kam auch der frühere Oberbürgermeister Karlheinz Schöner ins Visier der Fahnder. Er soll, so die Verdächtigungen, ebenfalls Mitarbeiter des Baubetriebshofes privat eingesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hat hierzu die Ermittlungen inzwischen aufgenommen.

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