Energieberatung Das gilt es im Winter bei Wasserbetten zu beachten

HOmburg/Bexbach/Kirkel · Schlafzimmer werden nicht so warm beheizt wie Wohnzimmer. Bei 16 bis 18 Grad im Schlafraum fühlen sich die meisten Menschen wohl. „Im Wohnzimmer sind es in der Regel schon 20 bis 22 Grad“, weiß Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.

 Vor allem im Winter kann sich ein Wasserbett negativ auf den Stromverbrauch auswirken.

Vor allem im Winter kann sich ein Wasserbett negativ auf den Stromverbrauch auswirken.

Foto: dpa/Jan Woitas

Wer sich für ein Wasserbett entschieden habe, laufe Gefahr, den Raum unfreiwillig elektrisch mitzuheizen. Dies geschehe vor allem dann, wenn der Heizkörper im Schlafzimmer niedrig eingestellt oder ausgeschaltet ist. „Selbst wenn die Wasserbetten gedämmt sind, geben sie an einen ungeheizten Raum mehr Wärme ab als an einen auf 16 bis 18 Grad geheizten Raum“, so die Expertin. Die gewünschte Temperatur, von üblicherweise etwa 30 Grad wird mit einem Thermostat geregelt. Während des Schlafens würden viele Nutzer die elektrische Heizung des Wasserbetts sicherheitshalber ausschalten. Ein paar Stunden vor dem Schlafengehen müsse man daran denken, das Wasserbett auf Temperatur zu bringen. Habe man ein Bett mit programmierbarer Wasserheizung, geschehe dies automatisch. „Dennoch sollte man beachten, dass das Aufwärmen umso länger dauert, je kälter der Raum ist“, erklärt die Expertin.

Wer sich einen Überblick darüber verschaffen will, wie hoch der Stromverbrauch des Wasserbettes im Winter ist, kann ein Stromverbrauchs-Messgerät bei der Verbraucherzentrale ausleihen. Die Geräte-Ausleihe erfolgt als Teil der kostenfreien Energieberatung. Die Experten können die Funktionsweise der Messgeräte erklären. Bei dem zweiten Termin zur Geräte-Rückgabe sind die Experten behilflich, nach Lösungen zur Kostensenkung zu suchen. Auch bei anderen Fragen zum Energiesparen helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale.

Termine zu einer persönlichen Beratung können unter der kostenfreien Telefonnummer (08 00) 8 09 80 24 00 vereinbart werden. Man kann dies auch direkt bei den Beratungsstützpunkten tun.

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