Saar-Verfassungsgericht hat entschieden Homburger Grundschüler muss in Covid-19-Quarantäne bleiben

Update | Homburg/Saarlouis · Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises hat zurecht einen Viertklässler einer Homburger Grundschule in zweiwöchige häusliche Quarantäne geschickt, nachdem dieser in der Nachmittagsbetreuung Kontakt zu einem Covid-19-positiven Schüler der Parallelklasse hatte.

 Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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Die sechste Kammer des Saar-Verwaltungsgerichts in Saarlouis hat das am Freitag entschieden und damit einen Eilantrag der Eltern des Betroffenen zurückgewiesen (wir berichteten kurz). Alle Beteiligten könnten gegen diese Entscheidung binnen zwei Wochen Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen.