Eckdaten zu bedeutsamen Energiefragen

Homburg · Für Hauseigentümer oder Vermieter, aber auch Käufer oder Mieter ist ein Energieausweis zum Objekt von Wichtigkeit. Hierzu gibt es Beratung.

 Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Foto: Kai Remmers/dpa

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Foto: Kai Remmers/dpa

Foto: Kai Remmers/dpa

Auf den ersten Blick deutlich machen, wie energieeffizient ein Gebäude ist, das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über die zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie. Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt, und welche Informationen er tatsächlich enthält, erläutert Architekt Reinhard Schneeweiß, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Was steht drin? Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine. Zudem beinhaltet der Ausweis - soweit möglich - Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. "Hier handelt es sich um Empfehlungen", betont Schneeweiß. "Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist."

Wer braucht einen Energieausweis? Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. "Keinen Energieausweis brauchen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 1. Oktober 2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen", stellt Schneeweiß klar.

Wer stellt den Energieausweis aus? Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. "Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen", empfiehlt Schneeweiß.

Was kann der Energieausweis nicht? "Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten", stellt Reinhard Schneeweiß klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.

Bei allen Fragen zum Energieverbrauch in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es online unter Adresse

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de . Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können unter (0800) 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Zum Thema:

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, Zimmer 438, Tel. (0 68 41) 1 04 84 34 oder (0681) 5 00 89 15; in Kirkel im Rathaus Limbach, Hauptstraße 12, unter Tel. (0 68 41) 80 98 22.

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