Datenschutz Datenschutz-Regeln fordern Vereine

Saarpfalz-Kreis · Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Grundverordnung der EU. Rund 300 Interessenten kamen zur Infoveranstaltung.

 Regen Zuspruch fand die Informationsveranstaltung „Datenschutz für Vereine“ im Homburger Forum. 

Regen Zuspruch fand die Informationsveranstaltung „Datenschutz für Vereine“ im Homburger Forum. 

Foto: Beate Ruffing/Saarpfalz-Kreis

Ein umfassendes Regelwerk zum Schutz personenbezogener Daten gibt es mit der EU-Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates, dem Bundesdatenschutzgesetz und den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen. Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Diese bringt eine ganze Reihe neuer Anforderungen an Vereine mit sich. Für die Verantwortlichen in den Vereinen ist es zukünftig noch wichtiger, die Vorgaben des Datenschutzes zu kennen und die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung in Homburg.

Vor diesem Hintergrund hatte die Ehrenamtbörse des Saarpfalz-Kreises Rechtsanwalt Patrick R. Nessler aus St. Ingbert ins Homburger Forum eingeladen, um über das Thema zu referieren. Er wies darauf hin, dass künftig jeder Verein die Beweislast über den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten hat. Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich und sollen Giganten wie Google, Facebook und Amazon abschrecken, gelten aber auch für einen Handwerksbetrieb, gar für einen Verein.

„Der Bußgeldrahmen soll abschreckend, wirksam und verhältnismäßig sein. Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden“, zitiert der Jurist die DSGVO. Daten dürfen auch nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke erforderlich ist. Eine angemessene Sicherheit vor Verlust der Daten für beispielsweise eine Mitgliederliste durch einen zweiten Speicherplatz ist zu gewährleisten.

„Mit personenbezogenen Daten muss äußerst sorgfältig umgegangen werden. Personen, die sich in sozialen Netzwerken bewegen oder viel im Internet von sich preisgeben, müssen sich bewusstmachen, wie leicht über projizierte Algorithmen Rückschlüsse auf die eigene Person oder das individuelle Konsumverhalten zu ziehen sind“, bestätigt auch Landrat Theophil Gallo, der zum Jahresauftakt die Gelegenheit nutzte, den anwesenden Ehrenamtlern für ihr stetes Engagement zu danken. Insgesamt 300 Vertreterinnen und Vertreter von Feuerwehren, Sport- und Musikvereinen waren gekommen, um sich über die neue Verordnung umfassend zu informieren.

Bei der Datenverarbeitung ist unbedingt zu beachten, dass für die konkrete Verarbeitung eine Rechtsgrundlage, zum Beispiel eine schriftliche Einwilligung, zur Verarbeitung der Daten vorliegt. Das Aufnahmeformular eines Vereins kann dies sowie den Zweck der Datenerhebung klar und verständlich vermitteln. Auch darüber, dass jeder grundsätzlich das Recht hat, diese Einwilligung zu widerrufen, ist zu informieren, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises weiter.

„Die Vereine sollten sich den bevorstehenden Arbeitsaufwand in Einzelschritte aufteilen. Es muss geprüft werden, wo und wie Daten und auf welcher Rechtsgrundlage erhoben und verarbeitet werden und was damit gemacht wird. Im zweiten Schritt muss geprüft werden, ob gegebenenfalls die Einwilligung benötigt wird“, empfiehlt Rechtsanwalt Nessler. Er bietet über seine Homepage einen n Newsletter rund um das Recht der Vereine und Verbände mit vielen weiteren Tipps an.

Der Vortrag steht außerdem als Download bereit auf www.saarpfalz-kreis.de. Wegen der großen Nachfrage wird er am Montag, 19. März, von 18 bis 20 Uhr erneut im Homburger Forum zum Thema „Neues Datenschutzrecht“ informieren.

Informationen und Anmeldung: beim Geschäftsbereich Arbeit und Soziales des Saarpfalz-Kreises unter der Telefonnummer (0 68 41) 1 04 80 56 oder per E-Mail: dez3@saarpfalz-kreis.de.

  Patrick R. Nessler bei seinem Vortrag.

 Patrick R. Nessler bei seinem Vortrag.

Foto: Beate Ruffing/Saarpfalz-Kreis
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