„Brennwertgeräte sind deutlich überlegen“

Homburg/Bexbach/Kirkel · Nach der neuen Ökodesign--Richtlinie der EU, die ab 26. September gilt, gelten strengere Effizienz-Anforderungen. Deshalb werden bestimmte Geräte, etwa Niedertemperaturkessel, vom Markt verschwinden, so die Verbraucherzentrale.

So mancher Verbraucher ist verunsichert. In aktuellen Anzeigen und Broschüren der Heizungsbranche heißt es, man solle noch schnell zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor sie im Herbst verboten werden. Hintergrund für die Aufregung: Ab dem 26. September gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue Effizienz-Anforderungen für Heizkessel in Privathaushalten. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale des Saarlandes erläutert, worum es bei der Richtlinie geht und was sie für Verbraucher bedeutet.

"Ziel der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz neuer Geräte immer weiter anzuheben", erläutert Baumgardt. "Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen erhöht, die ein Produkt erfüllen muss." Museumsreife Energieschleudern verschwinden so allmählich vom Markt, weswegen zum Beispiel ein neuer Kühlschrank heute nur noch halb so viel Strom benötige wie ein Gerät vor 15 Jahren.

Das gleiche Prinzip wendet die EU nun auch bei Heizungsanlagen an. Ab dem 26. September müssen neue Anlagen bestimmte Effizienzkriterien einhalten. Manche Anlagentypen werden dadurch vom Markt verdrängt - so zum Beispiel die bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedertemperaturkessel. "Manche Anbieter versuchen daher jetzt, den Lagerbestand an Niedertemperaturkesseln noch zu verkaufen", kritisiert Baumgardt in der Pressemitteilung weiter. Vor einem solchen Kauf warnt sie deshalb entschieden: "Unsere Energieberater raten schon seit langem von Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Neukauf einer Anlage geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich der Effizienz einfach deutlich überlegen.

Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel meist kein Schnäppchen. Wenn dann aber 15 oder gar 20 Jahre lang um zehn Prozent höhere Heizkosten fällig werden, war das nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft. Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des Verbrauchers - und niemand sollte jetzt noch schnell einen technisch veralteten Kessel anschaffen." Für die seltenen Fälle, bei denen technisch nur ein Niedertemperaturkessel in Frage komme, sehe die Richtlinie Ausnahmen vor, heißt es in der Mitteilung weiter.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Anmeldungen zur Energieberatung sind möglich in: Homburg bei der Kreisverwaltung, Am Forum 1, vierte Etage, Zimmer 432. Telefon (0 68 41) 104 84 34.

Kirkel im Rathaus Limbach, Hauptstraße 12. Telefon (0 68 41) 80 98 22.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort