Bohrmaschinen-Dieb verletzt sechs Personen mit Pfefferspray

Saarbrücken/Homburg · Was für eine dumme Idee: Ein Mann (32) will im Supermarkt eine Bohrmaschine stehlen und steckt sie mit der Verpackung in seine Hose. Er fällt auf und verletzt auf der Flucht sechs Leute mit Pfefferspray.

Ein 32-Jähriger aus Homburg ist vor dem Landgericht ganz knapp einer mehrjährigen Haftstrafe entgangen. Eigentlich hatte der Angeklagte zwar "nur" eine Bohrmaschine für 99 Euro in einem Supermarkt stehlen wollen. Aber aus dem Diebstahl wurde Ende Januar 2016 großes Kino: Am Ende waren sechs Leute verletzt und zwei Polizisten stellten den Dieb gewaltsam an einer mehrspurigen Hauptstraße in der Innenstadt. Die Bohrmaschine fiel dabei auf die Straße und in den Hosentaschen des 32-Jährigen steckten ein Pfefferspray und ein Messer. Daraufhin musste der Mann jetzt wegen Verdachts des schweren, bewaffneten räuberischen Diebstahls vor Gericht. Das ist ein Delikt der Schwerstkriminalität, bei dem bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft fällig werden. Aber so weit kam es doch nicht. Nach der Aussage des Angeklagten und der Vernehmung der Zeugen ließ sich der Vorwurf der Schwerstkriminalität nicht halten. Der Angeklagte erhielt Bewährungsstrafe und muss nicht ins Gefängnis.

Der 32-Jährige stammt aus guten Verhältnissen, hat einen Beruf gelernt und darin gearbeitet. Aber irgendwie lief es nicht richtig rund, Drogen und zwei Verurteilungen zu Geldstrafen kamen dazu - und Anfang 2016 hatte der junge Mann keine Arbeit, kein Geld und Hartz IV bekam er auch nicht. Vor Gericht berichtete er, dass er damals im Bus Leuten zugehört habe, die erzählten, dass man in besagtem Supermarkt gut klauen könnte. Also sei er am Abend des 27. Januar dorthin gegangen und habe die Bohrmaschinen als Beute ausgewählt. Er steckte eine davon mit der Verpackung in seine weite Skihose. Dann versuchte er, noch eine weitere Bormaschine mit Verpackung dort unterzubringen. Aber das klappte nicht und fiel einem Supermarkt-Mitarbeiter auf.

Als er die Kasse passierte, ohne die Bohrmaschine in seiner Hose zu bezahlen, wurde er vom Leiter des Supermarktes und zwei Mitarbeitern erwartet und gebeten, mit ihnen zum Büro zu gehen. Der Angeklagte folgte den Männern zunächst, wollte dann aber nach eigener Aussage "nur weg".

Also habe er zu dem Tierabwehrspray gegriffen, das er immer in der Tasche habe, weil er viel mit seinem Hund unterwegs sei. Mit dem Pfefferspray habe er einmal um sich gesprüht und die Männer teils direkt im Gesicht getroffen. Beim Weglaufen stürzte er über einen Ständer mit Luftballons. Er rappelte sich auf, sprühte noch zwei Mal in Richtung seiner Verfolger und lief weg. Die drei Mitarbeiter blieben zurück. Sie waren teils ins Gesicht getroffen worden, bekamen kaum Luft und die Augen tränten. Ebenso wie drei Kunden litten sie unter anderem unter Übelkeit. Unterdessen flüchtete der Angeklagte . Die Polizei entdeckte ihn auf einem Parkplatz. Er lief wieder weg, rannte über eine mehrspurige Straße und wurde schließlich gewaltsam zu Boden gebracht.

Die Richter werteten die Taten als bewaffneten Diebstahl nebst gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen sowie Nötigung. Sie verurteilten ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung. Außerdem muss er 140 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, eine Drogentherapie machen und den sechs Verletzten, bei denen er sich persönlich entschuldigt hat, insgesamt 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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