Bitte einmal umtauschen

Homburg/Bexbach/Kirkel. Der erste Werktag nach den Weihnachtsfeiertagen ist traditionell auch der Tag des Umtauschs. Was immer an unpassenden, unglücklichen oder doppelten Geschenken den Weg unter den Weihnachtsbaum gefunden hat, wird dann wieder zu den Händlern zurückgebracht - so auch am vergangenen Samstag

 In einigen Geschäften herrschte am ersten Verkaufstag viel Andrang. Deshalb wurden die Kunden gebeten, sich für ihre Umtauschaktionen anzumelden. Foto: Thorsten Wolf

In einigen Geschäften herrschte am ersten Verkaufstag viel Andrang. Deshalb wurden die Kunden gebeten, sich für ihre Umtauschaktionen anzumelden. Foto: Thorsten Wolf

Homburg/Bexbach/Kirkel. Der erste Werktag nach den Weihnachtsfeiertagen ist traditionell auch der Tag des Umtauschs. Was immer an unpassenden, unglücklichen oder doppelten Geschenken den Weg unter den Weihnachtsbaum gefunden hat, wird dann wieder zu den Händlern zurückgebracht - so auch am vergangenen Samstag. Die Homburger Innenstadt zeigte sich belebt, an den Kassen der Einzelhändler herrschte kräftiger Andrang. Dem Trendgeschenk "Heimelektronik" folgend, waren die Zentren des samstäglichen Umtauschandrangs die großen Elektrofachmärkte, in Homburg auch der Mediamarkt im Saarpfalz-Center. "Ich will heute hier eine Computermaus umtauschen. Die hat mir mein Bruder geschenkt, leider passen sie und meine Hand aber nicht so gut zusammen", begründete Martin Panylo aus Erbach seinen Abstecher ins Reich der Heimelektronik. Und für Dirk Weber aus Limbach hatte sich ein digitaler Bilderrahmen als Geschenke-Bumerang erwiesen. "Das war ein Weihnachtsgeschenk für meinen Vater. Leider hat es ihm nicht gefallen."Kunden wie Martin Panylo und Dirk Weber sind dabei durchaus auf die Kulanz der Händler angewiesen, denn das Umtauschrecht ist begrenzter als angenommen und basiert auf dem freiwilligen Entgegenkommen des Verkäufers. So hatte schon die Verbraucherzentrale des Saarlandes in einer Pressemitteilung vor einiger Zeit auf die gültigen Regelungen hingewiesen: "Wir raten dazu, bei den Weihnachtseinkäufen genau nachzufragen, ob und wie lange ein Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt wird. Im Zweifelsfall sollte man sich die Kulanzregelung schriftlich bestätigen lassen. Auch die Frage, ob nur gegen andere Ware umgetauscht wird oder ob man das Geld zurück erhält, wenn das Geschenk nicht gefällt, sollte im voraus geklärt werden." Gesetzlich sind die Händler im Rahmen der Gewährleistung nur dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn der gekaufte Artikel einen Mangel aufweist. Im täglichen Leben sieht es deutlich freundlicher aus, die meisten Einzelhändler gewähren inzwischen auf freiwilliger Basis ein umfangreiches Umtauschrecht. Roberto Glorioso, Geschäftsführer des Homburger Mediamarktes: "Wir gehen mit unseren Kunden einfach kulant und freundlich um." "Das war ein Weihnachtsgeschenk für meinen Vater. Leider hat es ihm nicht gefallen."Dirk Weber

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