Kontrolle Darum droht Homburger Kneipenwirt Strafanzeige

Homburg · Bei Kontrollen wurden Minderjährige mit Alkohol erwischt. Auch volle Aschenbecher standen herum.

 Bei einer Kontrollaktion wurden in einer Homburger Kneipe Jugendliche unter anderem mit Alkohol erwischt.

Bei einer Kontrollaktion wurden in einer Homburger Kneipe Jugendliche unter anderem mit Alkohol erwischt.

Foto: dpa/Tobias Hase

Das Ordnungsamt der Stadt Homburg war während des Maifestes in der Innenstadt gemeinsam mit dem Gewerbeamt, dem Kreisjugendamt und der Polizei an Ständen, Kneipen und Gaststätten unterwegs, um zu kontrollieren, ob die Bestimmungen eingehalten werden. Im Mittelpunkt stand der Jugendschutz. Beim Besuch einer Szene-Gaststätte kamen gleich mehrere Verstöße auf den Tisch, teilte die Stadt weiter mit. Nicht nur, dass mehrere Minderjährige anwesend waren, die unter anderem auch Alkohol tranken, auch gegen das Nichtraucherschutzgesetz wurde verstoßen, Aschenbecher hätten an der Theke und auf den Tischen bereit gestanden und seien bereits mit Zigarettenresten gefüllt gewesen. An einem Ecktisch wurde zudem von mehreren Jugendlichen Shisha geraucht – die Kohle dafür wurde mithilfe einer elektrischen Heizplatte im Nebenzimmer auf dem Fußboden entzündet, hieß es weiter.

Die Minderjährigen seien noch vor Ort nach einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt und der Polizei ihren Eltern übergeben worden, die man zuvor verständigt hatte. Der Betreiber habe sich uneinsichtig gezeigt, da er zudem in mehreren Bereich immer wieder gegen Bestimmungen verstoßen habe, könne er mit einer Strafanzeige rechnen. Es werde zudem erwogen, ein Verfahren zur Untersagung der Gaststätte einzuleiten. Es bestehe der Verdacht, „dass die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Gaststätte beim Betreiber nicht vorhanden ist“, schreibt die Stadt.

In den anderen kontrollierten Gaststätten, gab es viel Positives: In fünf aufgesuchten Betrieben seien keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden. Das Kreisjugendamt übergab Infomaterial und sprach mit den Betreibern über die neuesten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Die Kontrolleure waren zuvor aber auch an den Getränkeständen auf dem Fest unterwegs. Auch hier ging es um die Bestimmungen des Jugendschutzes, Infomaterial wurde ebenfalls ausgehändigt. Prävention habe dabei an erster Stelle gestanden. Minderjährige habe man während dieser Gespräche hier nicht gesehen. Auch die Lärmbelastung sei gemessen worden: „Die Werte bewegten sich alle unter den festgesetzten Grenzen, auch die Sperrzeiten bei Musik und Ausschank wurden eingehalten.“

Bei der Überprüfung eines Getränkestandbetreibers sei im Nachhinein das Hauptzollamt in Saarbrücken informiert worden. Hier bestehe der Verdacht der Schwarzarbeit, da keine der angestellten Servicekräfte nähere Angaben zum Beschäftigungsverhältnis machen konnte.

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