Befangen oder nicht befangen?

Homburg · Weil einige Mitglieder des Bauausschusses in Homburg privat Einwände gegen die Enklerplatz-Bebauung geäußert haben, durften sie in der jüngsten Sitzung nicht mit abstimmen. Die Stadt spricht in diesem Zusammenhang von Befangenheit.

In der jüngsten Bau- und Umweltausschusssitzung am Mittwochabend (wir berichteten kurz) ging es unter anderem um die Offenlage zur Bebauungsplanung für den Enklerplatz. Hier soll bekanntlich ein großes Einkaufscenter errichtet werden. Wie der Vorsitzende der Homburger Grünen, Marc Piazolo, jetzt unsere Zeitung informierte, hatten mehrere Stadtratsmitglieder sowie er selbst Einwände aus öffentlichem Interesse erhoben - und zwar im September 2015. Am Mittwochmorgen, also am Tag der Sitzung, hätten die betroffenen Ratsmitglieder die Information von der Stadtspitze erhalten, dass ihnen deshalb die Beratungs- und Stimmrechte zu dem Tagesordnungspunkt hierzu entzogen werden. Nach dem Motto: Wer gegen einen Stadtratsbeschluss privat Einwände erhebt, kann nicht als Mandatsträger auch noch darüber abstimmen. Piazolo: "Das kann nicht unkommentiert stehen bleiben." Er hält diesen Vorgang für ein "eigenwilliges Demokratieverständnis".

Stadtpressesprecher Jürgen Kruthoff bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung den Fakt, dass einige Ratsmitglieder bei den Tagesordnungspunkten, die den Enklerplatz betreffen, "aufgrund von Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen wurden". Er sieht darin allerdings kein "eigenwilliges Demokratieverständnis" - im Gegenteil, das sei ein absolut sauberes Verfahren. Kruthof holt aus. Marianne Bullacher von der "Allianz der Vernunft", die privat Geschäftsfrau ist und zuvor ebenfalls als Bürgerin Einwände gegen den Bebauungsplan geltend gemacht hatte, habe sich vor dem Tagesordnungspunkt zum Enklerplatz selbst für befangen erklärt und sich anschließend durch ihren Ratskollegen Georg Weisweiler vertreten lassen. So sei es bei der anschließenden Abstimmung nicht zu einer Veränderung der Stimmenverhältnisse gekommen, erklärt Kruthoff.

Anders im Fall zweier grüner Mandatsträger Wegen einer persönlichen Stellungnahme, die Yvette Stoppiera von den Grünen zum Enklerplatz abgegeben habe, "sah die Verwaltung auch für sie eine Befangenheit". Kruthoff weiter: "Wäre die Stellungnahme von der Partei oder Fraktion eingereicht worden, wäre dieser Sachverhalt so nicht gegeben. Da Frau Stoppiera ihre Einwendung zum Enklerplatz aber als Privatperson abgegeben hat, ist es ihr nach unserer Rechtsauffassung nicht möglich, in den Gremien anschließend über diese Einwendung mit abzustimmen." Darüber sei Stoppiera von der Verwaltung im Lauf des Mittwochs informiert worden. Um die Teilnahme ihrer Fraktion an der Abstimmung zu ermöglichen, sei ihr vorgeschlagen worden, sich vertreten zu lassen. "Das wäre durch die Herren Anslinger oder Wiebelt möglich gewesen, nicht jedoch von Frau Piazolo, da deren Ehemann persönliche Einwendungen gemacht hat und sie als Angehörige damit ebenfalls als befangen gilt", erklärt der Pressesprecher weiter.

Damit war die Angelegenheit am Mittwochabend in der Sitzung jedoch nicht erledigt. Die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung habe Stoppiera nicht geteilt, so der Stadtpressesprecher weiter. Daher habe sie darauf bestanden, dass der Ausschuss letztlich über diesen Sachverhalt entscheidet. Das sei auch geschehen. Da der Ausschuss der Rechtsauffassung der Verwaltung gefolgt sei, habe die Grüne nicht an der Abstimmung teilnehmen können. "Da sie im Gegensatz zu Frau Bullacher nicht für eine unbefangene Vertretung gesorgt hatte, kam die Stimme der Fraktion Die Grünen bei der Abstimmung nicht zum Tragen."

Im Prinzip haben die Ratsmitglieder ihre Befangenheit selbst anzuzeigen, so Kruthoff im Gespräch mit unserer Zeitung. Da dies in diesem Fall nur Marianne Bullacher getan habe, habe die Stadtverwaltung, "für die es wichtig ist, bei der Bebauungsplanung für den Enklerplatz darauf zu achten, keine Verfahrensfehler zu begehen, die ebenfalls betroffenen Ratsmitglieder auf die städtische Rechtsauffassung hingewiesen".

Dass von einer Vertretungsmöglichkeit abgesehen worden sei, zeige, dass es unter Umständen nicht in erster Linie um das Ergebnis der Abstimmung gegangen sei, vermutet Jürgen Kruthoff.

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