Baubetriebshof: Grüne fordern lückenlose Aufklärung

Homburg · Die Stadtratsfraktion der Homburger Grünen fordert Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD ) zu einer "lückenlosen und umfangreichen Aufklärung" der Vorgänge rund um den städtischen Baubetriebshof auf. Am Freitag wurde bekannt, dass der OB vier Mitarbeiter durch eine private Detektei wegen des "Verdachts von Verletzungen arbeitsrechtlicher Pflichten" überwachen ließ (wir berichteten). Der Stadtrat wurde dabei wohl nicht informiert. Die Fraktionschefs bestätigten, dass sie erst nach der Auftragsvergabe vom Verwaltungschef in Kenntnis gesetzt worden seien. Kosten soll die Aktion zwischen 250 000 und 300 000 Euro, wie unsere Zeitung erfahren hat. Auch die Gewerkschaft Verdi reagierte gestern Abend mit Unverständnis auf die Überwachungsaktion des Homburger Oberbürgermeisters. Stefan Schorr, bei Verdi für die Gemeinden zuständig, sagte das Vorgehen von OB Schneidewind sei "unmöglich" und widerspreche demokratischen Spielregeln, zumal der Stadtrat nicht informiert worden sei.

Grünen-Fraktionssprecherin Yvette Stoppiera in der Pressemitteilung: "Der Oberbürgermeister hat mit seiner eigenmächtigen Auftragsvergabe zur Ausspähung von städtischen Mitarbeitern seine Kompetenzen in vollkommen unakzeptabler Weise überschritten. Wenn er einen Verdacht auf strafrechtliche Vergehen hatte, wäre die Polizei oder die Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner gewesen." Es drängen sich nach Meinung der Grünen viele Fragen auf: "Wer wurde alles bespitzelt? Wurden für die sechsstellige Summe wirklich nur vier Personen überwacht? Welche Verdachtsmomente hegte der OB gegen die Mitarbeiter des Baubetriebshofes? Welcher Schaden wäre der Stadt entstanden, sofern man die Maßnahme nicht durchgeführt hätte? Wurde die Maßnahme ausgeschrieben, und wurden mehrere Angebote eingeholt?" Mit seinem Alleingang habe Schneidewind nicht nur den Stadtrat düpiert, sondern eigenmächtig in die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern eingegriffen, kritisiert Stoppiera. Das sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte und müsse gut begründet sein. Da sich der Verdacht bei einem Mitarbeiter nicht bestätigt haben soll, stelle sich grundsätzlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Aktion. Und weiter: "Sollte der betroffene Mitarbeiter Schadensersatzansprüche stellen, so trägt der Oberbürgermeister hierzu die alleinige Verantwortung - gleiches gilt für die, aus unserer Sicht unverhältnismäßig teure Maßnahme insbesondere, aufgrund der hochdefizitären Haushaltslage unserer Stadt."

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