Digitale Bauakte Auf dem Weg zum digitalen Bauamt

Homburg/St Ingbert · Die zunehmende Digitalisierung ist bei vielen Behörden in vollem Gang. So auch bei der Unteren Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises im Landratsamt.

 Charlotte Kulla, Sachbearbeiterin der UBA, und Martin Geoerg arbeiten mit dem neuen Modul.

Charlotte Kulla, Sachbearbeiterin der UBA, und Martin Geoerg arbeiten mit dem neuen Modul.

Foto: Sandra Brettar/Saarpfalz-Kreis

Die Umstellung von analogen zu digitalen Arbeitsweisen ist auch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) des Saarpfalz-Kreises in vollem Gange. Einrichtung und Arbeit mit der sogenannten digitalen Bauakte werden seit 18 Monaten sukzessive vorangetrieben.

Was ist der Hintergrund? Die meisten Bauanfragen, die an die Untere Bauaufsichtsbehörde im Kreis zu richten sind, bedürfen laut Paragraph 36 „Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde“ des Einvernehmens der Gemeinde. Dieses dient der Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 GG und kommt zum Tragen, wenn es sich bei der Baugenehmigungsbehörde und der Gemeinde um zwei verschiedene Behörden handelt. Ergo: Über die Zulässigkeit von Vorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren wird von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung.

Seit 1974 wird dieses Einvernehmen im postalischen Austausch der Bauunterlagen von der UBA eingefordert, dann seitens der Gemeinde hergestellt oder versagt. Dass dieser Weg nun nicht mehr zeitgemäß sei, stehe außer Frage. Die Lösung: Die Verwaltungsprozesse in den kommunalen Bauverwaltungen würden durch Anbindung an das EDV-System der Unteren Bauaufsichtsbehörde optimiert. Die Kommunen wählten sich mittels eines Zugangscodes in das Programm ein. Grundlage dafür bilde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Saarpfalz-Kreis und den folgenden Kommunen – der Stadt Bexbach, der Stadt Blieskastel, der Gemeinde Gersheim, der Gemeinde Kirkel und der Gemeinde Mandelbachtal.

Jedoch ist der Zeitfaktor in der digitalen Arbeitswelt nicht zwangsläufig das Maß aller Dinge. Vielmehr stand vor allem der datenschutzrechtliche Rahmen zur Einführung der digitalen Bauakte im Vordergrund. Mittlerweile kann die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften garantiert werden, sodass über das installierte Softwareprogramm Bauanträge beschieden und Verfahrensstände kommunenbezogen eingesehen werden können. Diese Möglichkeit bietet sich übrigens auch dem Bauherrn. Mit der Bestätigung durch die UBA, dass sein Bauantrag eingegangen ist, erhält der Bauherr einen Zugangscode zu seiner Akte, sodass er innerhalb der Bearbeitungsfrist – das Gesetz sieht hier drei Monate vor – den Verfahrensstand seines Antrages digital einsehen kann.

„Grundsätzlich eine prima Sache“, findet Stefan Gebhart, Abteilungsleiter Bauen, Umwelt und Verkehr bei der Gemeinde Gersheim. Alles von Hand zu Fuß zu dokumentieren und auf den Weg zu bringen, ist für die Gemeinde seit über 25 Jahren tägliches Geschäft. „Neben der Archivierung unserer Stellungnahmen haben wir für jedes Bauvorhaben auch eine Karteikarte angelegt, doppelte Buchführung im sprichwörtlichen Sinne, um die Daten auf einen Blick parat zu haben. Die Karteikarten haben wir ab dem Jahr 2000 etwa ersetzt durch eine eigene computergestützte Datenbank. Die ist nun natürlich obsolet und die aktuell genutzte Software bringt doch allen Akteuren enorme Vorteile“, spricht Stefan Gebhart aus der Praxis.

Martin Geoerg, langjähriger technischer Leiter der Unteren Bauaufsicht im Saarpfalz-Kreis, zeichnet verantwortlich für die Einführung der digitalen Bauakte im Haus, ist Ansprechpartner für die Kommunen und hat bei den kooperierenden Städten und Gemeinden die Programm-Schulungen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern veranlasst und durchgeführt. „Ein durchaus erfolgreicher Prozess liegt hinter uns, der aber noch lange nicht zu Ende ist, denn wir stehen erst am Anfang der digitalen Baugenehmigung. Ziel ist es, dass die Bauherren ihre Bauanfragen ausschließlich digital einreichen und die Anträge papierlos beschieden werden. Noch ist dies nicht der Fall“, erklärt Martin Geoerg.

Und Landrat Theophil Gallo in der Pressemitteilung aus dem Landratsamt: „Eine kleine Etappe auf der Strecke zum digitalen Bauamt ist also geschafft. Ein weiteres Puzzleteil im Bereich E-Government konnte ergänzt werden, was unseren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch unseren Mitarbeitenden zugutekommt. Das Thema E-Government wird uns sicher noch vor viele Herausforderungen stellen, doch wir werden diesen Weg der Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung konsequent weitergehen.“

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