Anspruch überprüfen lassen

Homburg · Rund 1700 tarifvertraglich klar geregelte Euro Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten in der saarpfälzischen Metall- und Elektrobranche, so die IG Metall. Oft wissen die Arbeitnehmer nichts von ihrem Anspruch auf diese Zahlung.

In diesen Tagen erhalten viele Arbeitnehmer mit der November-Abrechnung ihr jährliches "Weihnachtsgeld ". Landläufige Meinung ist dabei noch immer, diese Sonderzahlung sei eine mehr oder weniger freiwillige Zugabe des Arbeitgebers. Dass dies keineswegs so ist, darauf macht jetzt die IG Metall Homburg-Saarpfalz aufmerksam. Und sie empfiehlt den Beschäftigten in nicht tarifgebundenen Unternehmen, im Zweifelsfall ihren Anspruch auf eine Jahresgratifikation von ihrem Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft überprüfen zu lassen.

"Für die Arbeitnehmer in der saarpfälzischen Metall- und Elektroindustrie ist das Thema Weihnachtsgeld tarifvertraglich klar geregelt," erklärt der Erste IG-Metall-Bevollmächtigte Werner Cappel. "Danach erhält jeder der rund 15 000 Beschäftigten ein zwischen den Tarifvertragsparteien festgelegtes jährliches Einmal-Einkommensplus von durchschnittlich 1700 Euro. In der Region Saarpfalz verfügen damit allein diese Arbeitnehmer und ihre Familien über 25 Millionen Euro zusätzliche Kaufkraft vor dem Weihnachtsfest."

Vom Himmel gefallen sei diese tarifliche Leistung allerdings nicht, betont IG Metall-Geschäftsführer Cappel: "Nachdem vor etwa 40 Jahren die Unternehmen begannen, das damals noch freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld zu reduzieren, sicherte die IG Metall in oft harten Auseinandersetzungen diese Zusatzzahlung für ihre Mitglieder tariflich ab." Diese Regelung gilt nach Aussage Cappels für mehr als 90 Prozent der Beschäftigten in der saarpfälzischen Metall- und Elektroindustrie: "In den Verträgen sind, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, Sonderzahlungen bis zu 55 Prozent eines Monatsverdienstes festgelegt."

Übrigens hätten die Tarifvertragsparteien geregelt, dass der Auszahlungszeitpunkt dieser Sonderzahlung zwischen den Betriebsparteien abweichend festgelegt werden könne. Eine solche Regelung gelte zum Beispiel beim Zweibrücker Kranbauer Terex: Dort ist das "Weihnachtsgeld " im Sommer fällig. Bei der Zweibrücker TLT, die Großventilatoren entwickelt, kann nach einem Ergänzungstarifvertrag die Sonderzahlung je nach Betriebsergebnis um 15 Prozent höher, aber auch niedriger als die vereinbarten 55 Prozent ausfallen. Unterschritten seien die 55 Prozent allerdings noch nicht worden.

Wie wichtig vielen Beschäftigten diese Sonderzahlung ist, hätten in diesem Jahr die Mitarbeiter einer Homburger Firma bewiesen: Nachdem der Arbeitgeber dort die bislang freiwillige Zahlung habe streichen wollen, seien die Mitarbeiter auf die Barrikaden gegangen. "Nach einem dreistündigen Warnstreik im September hätten sie erstmals überhaupt eine Tarifbindung für ihr Unternehmen erstritten. In einem Tarifvertrag sei jetzt unter anderem eine 60-prozentige Sonderzahlung festgelegt", heißt es von Seiten der IG-Metall weiter.

Manchmal wissen die Arbeitnehmer eines Betriebs auch gar nichts von ihrem Anspruch auf Weihnachtsgeld : In einer Firma, die in einer Filiale 23 polnische Leiharbeitnehmer beschäftige, sei in diesem Jahr erstmals ein Betriebsrat gewählt worden, der festgestellt habe, dass ihnen eine zustehende Sonderzahlung in der Vergangenheit nicht ausgezahlt worden sei. Dieses Jahr zahle die Firma erstmals bis zu 300 Euro nach dem dort gültigen Tarifvertrag für Zeitarbeiter.

Für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben seien die Arbeitnehmer allerdings auf freiwillige Zahlungen ihres Arbeitgebers angewiesen. Dies sei in der Regel bei Werkvertragsunternehmen der Fall.

Im Zweifelsfall empfiehlt der IG Metall-Bevollmächtigte allen Arbeitnehmern, ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld überprüfen zu lassen.

Für betriebsratslose Unternehmen aus den Branchen Metall, Elektro, Holz, Kunststoff und Textil steht die IG Metall-Verwaltungsstelle Homburg unter Telefon (0 68 41) 9 33 70 zur Verfügung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort