Betrug und Bestechlickeit Homburger Ex-Bürgermeister Klaus Roth angeklagt

Homburg/Saarbrücken · Der frühere CDU-Kommunalpolitiker soll 27 000 Euro über ein Scheingeschäft in die eigene Tasche gelenkt haben.

 Ex-Bürgermeister Klaus Roth (CDU).   Foto: BeckerBredel

Ex-Bürgermeister Klaus Roth (CDU). Foto: BeckerBredel

Foto: BeckerBredel

Das Homburger Rathaus beschäftigt wieder die Strafjustiz. Nachdem der suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) und dessen Vorgänger Karlheinz Schöner (CDU) unter anderem wegen Untreue zu jeweils 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen deren früheren Stellvertreter erhoben. Klaus Roth (56), Ex-Bürgermeister und ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter (2004 bis 2008), wird „Betrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Bestechlichkeit“ vorgeworfen. So die Angaben von Pressestaatsanwalt Dennis Zahedi. Neben ihm sollen auf der Anklagebank vor der Wirtschaftsstrafkammer der Chef einer Homburger Elektrotechnikfirma und der Geschäftsführer eines IT-Unternehmen Platz nehmen. Ihnen wird Mittäterschaft oder Beihilfe vorgeworfen.

Roth war von 2008 bis 2018 Bürgermeister. Vor seinem Wechsel ins Rathaus leitete er eine eigene IT-Firma. Dieser Betrieb spielt in der Anklage eine wesentliche Rolle. Nach den Ermittlungen soll Roth vor seinem Amtsantritt die Firma an den Mitangeklagten übertragen haben. Mit seinem Nachfolger habe er, so die Staatsanwaltschaft, Ende 2012 den Tatplan entwickelt. Demnach sollte sich Roth bei der Stadt für die Vergabe eines Auftrags zur Verkabelung des Rathauses aussprechen. Den Auftrag sollte das IT-Unternehmen erhalten, um mit dem Honorar „eine noch offene Forderung“ Roths zu bezahlen. Sie stammte angeblich noch aus dem Verkauf. Da im Rathaus die Nähe Roths zu dem IT-Betrieb bekannt war, sollte der Auftrag verschleiert werden. Deshalb sei, so die Ermittler, der Inhaber der Elektrofirma eingeschaltet worden. Tatsächlich sollten die Planungen aber von keinem der beiden erbracht werden. Roth habe „wahrheitswidrig“ erklärt, dass die Stadtverwaltung die Arbeiten nicht erledigen konnte und deshalb der Auftrag ausgeschrieben werden müsste. So sei der Auftrag an die Elektrofirma gegangen. Diese berechnete im April 2013 exakt 35 594,50 Euro. Roth soll „wahrheitswidrig“ erklärt haben, die Planungsunterlagen lägen vor und die Rechnung zur Zahlung freigegeben haben. Im Juli 2013 überwies der Elektrounternehmer 31 594,50 Euro an das IT-Unternehmen, das dann 27 000 Euro an Roth überwies.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Roths Verteidiger, Rechtsanwalt Jens Schmidt, erklärte: „Aus meiner Sicht muss ein Gutachten eingeholt werden, um die Frage zu beantworten, ob der Stadt Homburg überhaupt ein Schaden entstanden ist. Dies hätte längst im Ermittlungsverfahren geschehen müssen.“ Ziel Schmidts ist es offenbar, zu erreichen, dass die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

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