Untreueprozess Die große Wende vor dem Zieleinlauf

Der achte Verhandlungstag gegen Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner am Mittwoch war nun doch nicht der letzte. Es kam weder zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch demzufolge zum Richterspruch.

Alt-OB Schöner gesteht überraschend
Foto: SZ/Robby Lorenz

Beides war ursprünglich geplant. Dennoch war die Verhandlung eine überaus spannende. Denn die Entscheidung in dem Untreue- und Betrugsprozess ist quasi gefallen.  Nach zunächst vier weiteren Beweisanträgen der Verteidigung und mehreren Sitzungsunterbrechungen gab es nämlich eine faustdicke Überraschung, quasi eine 180-Grad-Wendung des bisherigen Prozessverlaufs: In einem Rechtsgespräch wurde abgestimmt, dass Schöner ein Geständnis  ablegt. Die Kammer erklärte daraufhin, dass die Strafe im Bereich zwischen 15 und 18 Monaten auf Bewährung liegen soll – nicht mehr, aber auch nicht weniger (siehe auch „Das Land“, Seite B 1).

Wie es in der kurzen Zeitspanne zwischen dem Verlesen der Beweisanträge und der Sitzungspause zu diesem Sinneswandel bei Verteidigung und Angeklagtem gekommen ist, kann nur spekuliert werden. Bislang hatte Schöner ja alle Anschuldigungen bestritten. Es war für den Betroffenen sicher kein leichter Weg, dennoch vielleicht unvermeidbar, um noch Schlimmeres zu verhindern. Eines steht fest: Die zu erwartende Strafe ist deutlich und trifft den früheren Homburger Verwaltungschef hart. Denn bei einer Strafe über einem Jahr geht es auch um die Altersbezüge. In den Sitzungsunterbrechungen war die Anspannung bei Schöner und seinen Angehörigen quasi mit Händen zu greifen. Verständlich bei allem, was auf dem Spiel steht. Strafverkündung ist voraussichtlich am 5. April.

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