Gaslieferung Ärger um Vertrag zur Gaslieferung

Homburg · Die Kommunalaufsicht hat beanstandet, dass der OB ohne Ausschreibung und ohne Stadtratsbeschluss einen Gasliefervertrag mit den Stadtwerken geschlossen hat. SPD, CDU, FWG verteidigen den Schritt des Verwaltungschefs.

 Nachdem der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind ohne Stadtratsbeschluss und ohne Ausschreibung einen Gasliefervertrag mit den Stadtwerken Homburg geschlossen hat, wurde dieses Verfahren nun von der Kommunalaufsicht beanstandet.

Nachdem der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind ohne Stadtratsbeschluss und ohne Ausschreibung einen Gasliefervertrag mit den Stadtwerken Homburg geschlossen hat, wurde dieses Verfahren nun von der Kommunalaufsicht beanstandet.

Foto: Thorsten Wolf

Hat sich Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) bei der Vergabe eines Gasliefer-Auftrags an die Stadtwerke Homburg über geltendes Vergaberecht hinweg gesetzt? „Ja“ sagen die Grünen – und haben den Vorgang der zuständigen Kommunalaufsicht gemeldet. Die Fraktionen von SPD, CDU und FWG hingegen verteidigen den Schritt des Verwaltungschefs, immerhin gelte es, die Interessen der Stadt zu schützen.

Zum Hintergrund: Ohne Beteiligung des Stadtrates und ohne die eigentlich notwendige Ausschreibung hatte der OB einen Vertrag über Gaslieferungen seitens der Stadtwerke abgeschlossen – mit einem Volumen von rund einer Millionen Euro bis zum Vertragsende 2019. Schon im Februar hatte der Grünen-Stadtverbandsvorsitzende Marc Piazolo diesen Vorgang der Kommunalaufsicht beim zuständigen Landesverwaltungsamt in St. Inbgert gemeldet. „Jetzt liegt die Antwort der Kommunalaufsicht vor – und sie fällt vernichtend aus“, so Marc Piazolo. Tatsächlich liest sich der wesentliche Teil der Stellungnahme der Kommunalaufsicht so: „Im vorliegenden Fall war der Stadtrat für die Vergabeentscheidung zuständig. Der Oberbürgermeister hat ausweislich der uns vorliegenden Unterlagen ohne einen Stadtratsbeschluss den Vertrag mit der Stadtwerke Homburg GmbH geschlossen und entgegen Paragraf 3 der Vergaberichtlinien der Stadt gehandelt.“ Diese besagten, so die Kommunalaufsicht, dass Schneidewind eine Verfügungsobergrenze von 25 000 Euro habe, „die hier deutlich überschritten wurde. Damit hat der Oberbürgermeister nicht nur gegen Vergaberecht und die Vergaberichtlinien der Stadt, sondern auch gegen den Paragrafen 34 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes verstoßen“.

Ein konkrete Konsequenz hat diese Beurteilung der Kommunalaufsicht nun allerdings nicht. So wies man im Antwortschreiben an Piazolo darauf hin, dass die geltende Rechtslage eine Aufhebung des geschlossenen Vertrages nicht möglich mache. Immerhin: „Die Kommunalaufsicht wird diesen Sachverhalt unter anderem zum Anlass nehmen, die Kreisstadt Homburg auf die künftige Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs bei der Auftragsvergabe hinzuweisen.“ Für Marc Piazolo ist das aber augenscheinlich nicht das Ende der Fahnenstange: „Jeder private Arbeitgeber hätte schon längst disziplinarische und arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Wir fordern die Staatsanwaltschaft und die Kommunalaufsicht auf konsequent zu handeln, denn kein OB steht über dem Gesetz“, so Marc Piazolo.

Eine ganz andere Sicht auf die Dinge haben die Fraktionen von CDU, SPD und FWG im Homburger Stadtrat. „Wir standen im Verfahren der Vergabe des Gaslieferungsvertrages an die Stadtwerke von Anfang an hinter Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Gerhard Wagner. Und Michael Forster, Fraktionsvorsitzender der CDU, ergänzte, „dass es absolut im Interesse der Stadt liegt, diese Aufträge an die Stadtwerke als städtische Tochter zu vergeben“. Gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der FWG, Axel Ulmcke, erklärten die Vorsitzenden, „dass die Stärkung der Stadtwerke für die Stadt Homburg und für unsere Bürgern wichtig ist. Die Stadtwerke sind immer vor Ort und bieten hier nicht nur ihre Serviceleistungen an, sondern unterstützen auch unsere Homburger Vereine. Außerdem versteuern die Stadtwerke ihre Gewinne in Homburg und finanzieren mit der Ausschüttung an die städtische Gesellschaft HPS unter anderem auch den Stadtbus mit.“

Der Vorwurf aller drei Fraktionsvorsitzenden: Es gehe den Grünen nicht um die Stadt, sondern im Wahljahr 2017 nur um parteipolitische Interessen.

Die Stadt selbst nahm gestern zu den Vorwürfen der Grünen und dem Ergebnis der Prüfung seitens der Kommunalaufsicht so Stellung: „Die Beauftragung zur Lieferung von Erdgas an die städtischen Verbrauchsstellen wurde geprüft und erfolgte anschließend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens. Dabei hatte der Oberbürgermeister, der nach Rücksprache mit dem Stadtrat – allerdings ohne offiziellen Beschluss – und nicht im Alleingang gehandelt hat, gehofft, dass dieses Vorgehen in Bezug auf die Auslegung der Vorgaben ebenfalls möglich sein könnte. Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Schreiben nun mitgeteilt, dass dies nicht der Fall ist“, so Stadtpressesprecher Jürgen Kruthoff. Diesen Hinweis werde die Stadtverwaltung bei künftigen Fällen berücksichtigen. „Dennoch ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass Kommunen die Möglichkeit haben sollten, ihre eigenen Stadtwerke bevorzugt behandeln zu dürfen, auch wenn sich diese nicht zu 100 Prozent in ihrem Besitz befinden.“ Der Hintergrund zu dieser Information: Würden die Stadtwerke vollständig der Stadt gehören, wären so genannte „In-House-Geschäfte“ ohne Ausschreibung möglich. Kruthoff: „Da es über die Bemühungen der Grünen hinaus keine Beschwerden von Mitbewerbern der Homburger Stadtwerke gegeben hat, gehen wir auch davon aus, mit dieser Entscheidung zum Wohl der Homburger Stadtwerke und auch der Stadt Homburg gehandelt zu haben, ohne jemandem zu schaden.“

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