Umgehungsstraße Ärger im Verfahren zur neuen Straße

 Homburg · Stadt versichert, dass jeder Einspruch gegen die Schwarzenbach-Umgehung ordnungsgemäß behandelt wird.

 Während der Verkehr auf der alten Route der B 423 seine Bahnen zieht, entwickelt sich um den geplanten Bau der Schwarzenbach-Umgehung als neue Route ein Streitthema. Aktuell kritisiert die Grünen-Fraktion des Stadtrates die Verwaltung.

Während der Verkehr auf der alten Route der B 423 seine Bahnen zieht, entwickelt sich um den geplanten Bau der Schwarzenbach-Umgehung als neue Route ein Streitthema. Aktuell kritisiert die Grünen-Fraktion des Stadtrates die Verwaltung.

Foto: Thorsten Wolf

Lief bislang bei der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen zum Neubau der Schwarzenbach-Ungehung alles ohne Probleme? Aus Sicht der Fraktion der Grünen im Homburger Stadtrat wohl nicht. „Uns wurde zugetragen, dass eine Bürgerin in der vergangenen Woche ihre Stellungnahme zur B 423-Ortsumfahrung Schwarzenbach-Schwarzenacker zur Niederschrift abgeben wollte. Sie äußerte uns gegenüber, dass ihr dies von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung verweigert worden sei. Auch nach ihrem Verweis auf die öffentliche Bekanntmachung, welche die Modalitäten für die Bürgerbeteiligung und die Abgabe zur Niederschrift ausdrücklich beschreibt, sei es ihr nicht gelungen, ihre Niederschrift abzugeben“, so Yvette Stoppiera-Wiebelt, Fraktionssprecherin der Grünen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung gestern präzisierte die Grünen-Politikerin, dass, so ihre Information, Bürger von der Stadtverwaltung dazu aufgefordert worden seien, entsprechende Einwände an den Landesbetrieb für Straßenbau in Neunkirchen zu adressieren. Dies sei aber schlicht die falsche Adresse. Zu diesem Sachverhalt habe man Homburgs Oberbürgermeister Schneidewind am 24. Juli eine Anfrage zukommen lassen. Mit der Antwort der Abteilungsleiterin der Stadtplanung habe sich, so Stoppiera-Wiebelt, der Sachverhalt leider nicht aufklären lassen, da sich diese wohl auf einen anderen Fall bezogen habe. „Die Antwort der Stadtverwaltung macht deutlich, dass ein Planfeststellungsverfahren für die Verwaltungsmitarbeiter kein Routinejob ist. Trotzdem muss ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf gewährleistet werden. Wir sind erstaunt, dass für das Planfeststellungsverfahren keine Dienstanweisung für ein verwaltungssicheres Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt wurde. Fehler, wie das nennen einer falschen Adresse für die Abgabe der Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren, sind durchaus vermeidbar.“

Stadtpressesprecher Jürgen Kruthoff wies die Vorwürfe nachdrücklich zurück. „Nach intensiver Rücksprache mit der Abteilungsleiterin der Stadtplanung, Gerlinde Spies, ist klar festzustellen, dass in der Abteilung Stadtplanung von keinem Mitarbeiter jemand abgewiesen wurde.“ Warum Menschen eine solche Aussage träfen, sei schwer nachzuvollziehen. Trotz der großen Zahl an Einsichtnahmen in die Planfeststellungsunterlagen hätten sich, so Jürgen Kruthoff, „unsere Kollegin und Kollegen aber daran erinnern, dass etliche Bürger nach sogenannten Einwandlisten, die angeblich in der Abteilung ausliegen sollen, gefragt haben, um sich dort einzutragen. Dies wurde von unseren Beschäftigten stets verneint, mit dem Hinweis, dass solche Listen nach deren Hörensagen in einigen Homburger Geschäften in den betreffenden Stadtteilen ausliegen sollen, nicht aber in der Stadtverwaltung“.

Aus Sicht der Stadt stellte Kruthoff klar: „Allen Mitarbeitern der Stadtplanung ist auf Grund ihrer jahrzehntelangen Tätigkeit in diesem Bereich das Prozedere einer Offenlage hinlänglich bekannt und bedurfte keiner nochmaligen gesonderten Einweisung. Außerdem haben alle sich vor der Offenlage mit dem Anschreiben des Ministeriums und den Unterlagen zur Auslage hinreichend vertraut gemacht. Um es nochmals deutlich zu machen: Es wurden von unseren Mitarbeitern keine falschen Angaben gemacht.“ So habe der von Yvette Stoppiera-Wiebelt geschilderte Fall nicht stattgefunden, allerdings: „Es gab leider auch eine besonders aggressiv auftretende Dame, die wissen wollte, ob sie etwas im Rathaus zur Niederschrift diktieren kann. Dies wurde bejaht. Gleichzeitig wurde die sehr aufgebrachte Person höflich darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitarbeiter ihr nicht bei der Formulierung des Widerspruchs behilflich sein können, weil dies nicht erlaubt ist.“ Es werde lediglich das, was diktiert werde, wortwörtlich zur Niederschrift gebracht. In Anbetracht der Brisanz der Angelegenheit sei ihr erläutert worden, diesen Widerspruch in aller Ruhe und wohlüberlegt zu Hause zu formulieren, weil zu diesem Zeitpunkt keine Eile bestanden habe. Daraufhin habe die Person äußerst unhöflich die Räume der Stadtplanung verlassen. „Vielleicht war es diese Situation, die gegenüber Yvette Stoppiera-Wiebelt dargestellt worden ist.“

Konkret zum Vorwurf, die Homburger Verwaltung habe den Landesbetrieb für Straßenbau als Adresse für Einwände genannt, sagte Kruthoff, dass ein Telefonat der zuständigen Abteilungsleiterin der Homburger Bauverwaltung mit dem LfS ergeben habe, dass dort keine entsprechenden Einsendungen vorlägen. „Das mag angesichts der Behauptung, bei uns im Rathaus sei dies als Anschrift angegeben worden, schon etwas überraschen.“

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