Landgericht Konsequenzen aus dem Urteil gegen Alt-OB

Homburg · Bürgermeister Michael Forster will im Rathaus eine Stabsstelle einrichten. Stadtrat soll Antikorruptionsrichtlinien verabschieden.

 Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (rechts), hier mit seinem Verteidiger Professor Guido Britz, wurde am Freitag zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.  

Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (rechts), hier mit seinem Verteidiger Professor Guido Britz, wurde am Freitag zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.  

Foto: BeckerBredel

Der neunte Tag im Verhandlungsmarathon vor dem Landgericht Saarbrücken gegen Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner, 67, war gleichzeitig der letzte. Nach den Urteilen gegen den amtierenden Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) in der Detektiv-Affäre Ende Februar und nun gegen seinen Vorgänger Schöner endet damit der Homburger Gerichtsmarathon. Insgesamt 15 Verhandlungstage in beiden Prozessen standen an. Allein im Schöner-Prozess wurden 47 Zeugen vernommen.

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verkündete am Freitagmittag der Vorsitzende Richter Bernd Weidig das Urteil: Der Angeklagte erhält – nach dem Geständnis in den Anklagepunkten – eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Die Bewährung ist auf drei Jahre befristet. Außerdem muss Schöner eine Wiedergutmachungszahlung leisten über rund 12 500 Euro, das ist die Summe, die die Beschallungsanlage gekostet hat. Letztlich muss der frühere Verwaltungschef noch 5000 Euro an die Elterninitiative krebskranker Kinder zahlen. Verurteilt wurde er für die Affäre um die Musikanlage wegen Untreue und für die Arbeiten eines Bautrupps der Arbeits- und Qualifizierungsgesellschaft des Kreises (Aquis) auf seinem Privatgelände wegen Vorteilsnahme. Der Richter ist mit der Höhe der Strafe damit am unteren Ende des Möglichen geblieben. Nach dem Rechtsgespräch vom Verhandlungstag am 27. März hatte die Kammer erklärt, dass die Strafe im Bereich zwischen mindestens 15 und höchstens 18 Monaten liegen soll (siehe Bericht Seite B 1).

Der Homburger Bürgermeister und derzeitige kommissarische Verwaltungschef im Rathaus, Michael Forster, zeigte sich im Gespräch mit unserer Zeitung am Freitag vor allem erleichtert, dass der Prozessreigen gegen die Homburger Verwaltungschefs „nun endlich vorüber ist“. Jetzt bestehe Klarheit, und man könne die nötigen Schlüsse ziehen.  Zur Höhe der Strafe wollte er sich nicht äußern, das sei allein Sache des Gerichts. Die ganze Geschichte sei für den Betroffenen schon tragisch. „Für die Familie von Karlheinz Schöner tut es mir leid, aber auf der anderen Seite hat er vorsätzlich gehandelt“, sagte Forster, der gleichzeitig auch Vorsitzender der Homburger CDU, also Parteifreund Schöners ist.

Auf Nachfrage bestätigte er, dass er ab sofort im Rathaus zusätzliche Sicherheiten einbauen möchte, um solche Vorkommnisse, die nun in den beiden Prozessen gegen Schöner und dessen Nachfolger Rüdiger Schneidewind hart bestraft wurden, auszuschließen. So solle der Stadtrat in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag Antikorruptionsrichtlinien verabschieden. Außerdem werde im Rathaus nach seinem Willen eine Stabstelle eingerichtet. Auch dafür soll der Stadtrat stimmen. Dieses Vorhaben hatte Forster bereits kürzlich beim Heringsessen angekündigt.

Stefan Mörsdorf, Fraktionssprecher der CDU im Homburger Stadtrat, kommentierte am Freitagnachmittag das Urteil gegen Karlheinz Schöner mit den Worten: „Daran ist nichts auszusetzen“. Immerhin sei das Urteil im Grundsatz das Ergebnis eines Rechtsgesprächs. Dessen Korridor in der Strafzumessung sei bekannt gewesen, deswegen sei der Richterspruch nun auch nicht überraschend. Und: „Ich gehe davon aus, dass die Justiz unparteiisch handelt.“ Die Höhe des Urteils mochte Mörsdorf nicht kommentieren, „da kann man sich wirklich nur dann eine Meinung bilden, wenn man jeden Prozesstag zugegen war“. Für den CDU-Fraktionssprecher ist nun vor allem entscheidend: „Mit dem Urteil wurde jetzt ein Schlussstrich gezogen, es gibt keine Revision.“ Dies sei vor allem auch für die Familie von Karlheinz Schöner wichtig, sei ein solcher Prozess doch sehr kräftezehrend.

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