Hintergrund

HintergrundDie gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Volksbundes deutsche Kriegsgräberfürsorge ist das sogenannte "Genfer Abkommen" vom 12. Juni 1949

HintergrundDie gesetzlicheGrundlage für die Arbeit des Volksbundes deutsche Kriegsgräberfürsorge ist das sogenannte "Genfer Abkommen" vom 12. Juni 1949. Der Schweizer Bundesrat hatte nach Vorarbeiten des Internationalen Roten Kreuzes 70 Regierungen eingeladen, um über die Situation der Verwundeten, der Kranken, Gefallenen und der Soldatenfriedhöfe und wer sie betreuen und pflegen sollte, zu beraten. Der Einladung folgten 59 Regierungen, die das Abkommen auch unterzeichneten. Als Beobachter nahmen zwölf Regierungen teil. In Artikel 16 des Genfer Abkommens heißt es: "Die am Konflikt beteiligten Parteien haben möglichst bald sämtliche Anhaltspunkte für die Identifizierung der in ihre Gewalt geratenen Verwundeten, Kranken oder Gefallenen der Gegenpartei zu verzeichnen." Auf diesem Abkommen und dem Völkerrecht fußen die mit vielen Ländern vereinbarten Kriegsgräber-Abkommen, die die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen hat. In diesen Abkommen wurde vereinbart, dass die ausländische Regierung der Bundesrepublik Deutschland kostenlos und auf unbegrenzte Dauer die freie Verfügbarkeit über die für deutsche Kriegsgräberstätten benutzten Gelände überlässt. Diese Gelände bleiben jedoch Eigentum der ausländischen Staaten. Die ausländische Regierung erklärt sich damit einverstanden, dass der Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge die technische Durchführung der Aufgaben übernimmt, die sich aus dem Abkommen ergeben. Die Abkommen regeln die zollfreie Einfuhr von Material, die Beschäftigung von deutschem und ausländischem Personal und außerdem das Genehmigungsverfahren für die vorgesehenen Arbeiten. gräb

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