Kulturpark Reinheim Weitere Lockerungen im Kulturpark

Reinheim/Bliesbruck · Für die musealen Bereiche entfallen die Anmelde- und die Testpflicht vor Individualbesuchen.

 Die rekonstruierte Thermenanlage auf der französischen Seite des Europäischen Kulturparks.

Die rekonstruierte Thermenanlage auf der französischen Seite des Europäischen Kulturparks.

Foto: Laurent Beckrich

Die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen greifen auch im Europäischen Kulturpark Bliesbruck-Reinheim. Nach der neuesten Verordnung entfallen für die musealen Bereiche des Kulturparks die vorherige Anmeldung und die Testpflicht für den Individualbesuch.

So gelten für den Besuch im Museum die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Registrierung über die Luca-App oder das Ausfüllen eines Formulars zur Kontaktnachverfolgung. In den Innenbereichen ist die Besucherzahl begrenzt und wird vom Kassendienstpersonal überwacht.

Für Führungen und Workshops ist weiterhin ein tagesaktueller negativer SARS-CoV-2-Rapid-Antigen Test vorzuweisen, und es besteht die Notwendigkeit der Erfassung personenbezogener Daten zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer Infektion. Hier entfällt die Testpflicht vorerst nur für Genesene und Geimpfte mit entsprechendem Nachweis.

Nähere Informationen entnehmen Interessierte vor dem Besuch tagesaktuell dem Hygieneplan im Internet unter www.europaeischer-kulturpark.de oder erkundigen sich telefonisch unter (06843) 90 02 11.

Die aktuellen Einreisebestimmungen finden sich unter www.saarland.de unter der Rubrik „Reisen und Grenzverkehr“.

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