Aus der Kommunalpolitik in der Gemeinde Gersheim Der Trend geht hin zu den Rasengräbern

Bliesdalheim · Bürgerinnen und Bürger von Bliesdalheim sprechen sich für diese Art der Bestattung aus.

 Blick auf das freie Feld auf dem Friedhof in Bliesdalheim, das nach dem Willen des Ortsrates künftig auf beiden Seiten vom großen Kreuz mit Rasengräbern belegt werden soll.

Blick auf das freie Feld auf dem Friedhof in Bliesdalheim, das nach dem Willen des Ortsrates künftig auf beiden Seiten vom großen Kreuz mit Rasengräbern belegt werden soll.

Foto: Wolfgang Degott

Auf dem Bliesdalheimer Friedhof soll eine Fläche für Rasengräber ausgewiesen werden. Das ist der einmütige Wille des Ortsrates, der diese Empfehlung in seiner Sitzung im Schulungsraum der Feuerwehr an den Bürgermeister gerichtet hat. Damit folgt der Rat den Bürgern, die diese Grabstättengestaltung befürworteten – bei der während des letzten Neujahrsempfangs durchgeführten Befragung.

Ortsvorsteher Bernhard Welsch sprach auch davon, dass nach einer Besichtigung mit Vertretern des Friedhofsamtes der Verwaltung dazu eine Fläche nahe der „Priestergräber“ am großen Friedhofskreuz verwendet werden könne. Dort bestünde derzeit ein Areal, in dem nur noch wenige Bestattungen vorhanden sind, deren Ruhezeiten bald ablaufen werden. In keinem anderen Bereich der Nekropole würde eine ähnlich große, zusammenhängende Fläche zur Verfügung stehen.

Bernhard Welsch erläuterte, dass es sich – nach der geltenden Friedhofssatzung der Kommune – bei Rasengrabstätten um Einzel- oder Familiengrabstätten handele, die nur als einstellige Tiefgräber für Erdbestattungen verwendet werden dürfen. Auch bestünde die Vorschrift, dass ein Grabfeld nur der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit, entweder 15 oder 30 Jahre, zugeteilt werde. Seien die jeweils vorgesehenen Grabfelder für Rasengräber belegt, so die Regelung in der Satzung weiter, bestünde kein Anspruch auf die Zuteilung der Grabstätte.

Die Besonderheit von Rasengräbern besteht darin, dass die Pflegearbeiten von der Gemeinde oder ein in ihrem Auftrag handelnden Unternehmen vorgenommen werden. Konkret sehe das so aus, erläuterte Welsch, dass während der Vegetationsphase vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober die Fläche zwischen acht und zehnmal gemäht werde.

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