Kein Parkplatz vor dem Haus

Gersheim · Wegen seiner auf den Rollstuhl angewiesenen Mutter will Stefan Kuhn einen Behindertenparkplatz vor seinem Anwesen gegenüber einer Schule. Die Verwaltung sieht laut Bürgermeister dafür keinen Grund.

 Nicht jeder, der einen Behindertenparkplatz vor der eigenen Haustür wünscht und einen Anspruch darauf geltend macht, findet damit Gehör bei den Verwaltungen. symbolFoto: Joachim Schickert

Nicht jeder, der einen Behindertenparkplatz vor der eigenen Haustür wünscht und einen Anspruch darauf geltend macht, findet damit Gehör bei den Verwaltungen. symbolFoto: Joachim Schickert

Foto: Joachim Schickert

Dass nicht jeder einen Behindertenparkplatz vor der eigenen Haustür erhält, der einen Anspruch darauf geltend macht, musste jetzt Stefan Kuhn aus der Grenzlandstraße in Reinheim erfahren. Wie Kuhn unserer Zeitung berichtet, habe seine Mutter Ende 2014 den ersten schweren Schlaganfall erlitten und sei seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie sei im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sowie eines Parkausweises für Behinderte. "Wir wohnen in der Grenzlandstraße 6 in Reinheim unmittelbar gegenüber einer Grundschule. Die Parksituation ist fatal: Von zirka 7.30 Uhr morgens bis zirka 17.30 Uhr abends parken mit großer Häufigkeit an- und abfahrende Eltern vor unserem Haus und blockieren so den Zugang zu unserem Haus. Die bislang schlimmste Situation erlebten wir am 2. November 2015, als ich meine Mutter nach dem zweiten Schlaganfall aus dem Krankenhaus abholte und vor unserem Haus wieder so zugeparkt war, dass es unmöglich war, mit dem Rollstuhl das eigene Haus zu erreichen. Inzwischen hat meine Mutter den dritten Schlaganfall erlitten", berichtet Kuhn. Das alles beeindrucke die Gemeinde Gersheim nicht.

Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Haus lehne sie mit der Begründung ab, dass es sich um eine beruhigte Seitenstraße handele. "Wer den in unseren Zeiten üblichen Verkehr vor einer Grundschule kennt, in der Eltern zu allen möglichen Zeiten Kinder aus der Nachmittagsbetreuung abholen, muss diese Behauptung schlichtweg unqualifizierend finden." Die Situation dehne sich bei häufig stattfindenden Abendveranstaltungen auch schon mal bis 22.30 Uhr nachts aus. Auch die Einfahrt zu seinem Haus sei zu eng, um hier die Mutter samt Rollstuhl einsteigen zu lassen.

"Da sich auch der Bürgermeister, der sich persönlich mit meinem Anliegen keinerlei Mühe gemacht hat, und nie wie versprochen mal zurückgerufen hat", hatte sich Kuhn im Dezember 2015 an den Landesbehindertenbeauftragten Wolfgang Gütlein gewandt. Gütlein bat in einem Schreiben Gersheims Bürgermeister Alexander Rubeck darum, sich erneut der Sache anzunehmen, nachdem die Gemeinde bereits Anfang Dezember 2015 Kuhn schriftlich mitgeteilt hatte, dass die Einrichtung eines individuellen Behindertenparkplatzes vor seinem Haus nicht möglich sei.

Wie Rubeck in einem Brief an Gütlein Mitte Februar dieses Jahres erklärte und jetzt unserer Zeitung bestätigte, habe das Gersheimer Ordnungsamt den Sachverhalt geprüft. Nach mehreren Außenterminen "konnten die Darlegungen von Herrn Kuhn, dass aufgrund des starken Schulverkehrs kein Parkplatz zu finden sei, nicht bestätigt werden", schrieb Rubeck an Gütlein. Weder vor dem Anwesen Kuhn noch auf der gegenüber liegenden Seite seien während der Abholzeiten der Schulkinder parkende Fahrzeuge zu verzeichnen gewesen. Darüber hinaus sei es Kuhn möglich, "seine Mutter in seiner ausreichend breiten Garageneinfahrt vom Rollstuhl in seinen Pkw einsteigen zu lassen", so Rubeck. Nach Einschätzung der Verwaltung gestatte die Verkehrslage in der Grenzlandstraße auch unter Berücksichtigung des mit der anliegenden Grundschule zusammenhängenden Verkehrs keine gesonderte Ausweisung eines persönlichen Behindertenparkplatzes.

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