Hohe Grundsteuer in Gersheim Eine bodenlose Grundsteuererhöhung?

Gersheim · Um ihr Defizit zu verringern, erhöhte Gersheim innerhalb kurzer Zeit zwei Mal die Grundsteuer B. Die Bürger sind wenig begeistert.

 Die Grundsteuer B, die alle Hausbesitzer betrifft, wurde in der Gemeinde Gersheim deutlich erhöht.

Die Grundsteuer B, die alle Hausbesitzer betrifft, wurde in der Gemeinde Gersheim deutlich erhöht.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Als eine „bodenlose Frechheit“ bezeichnet der Gersheimer Bürger Michael Schneider die Erhöhung der Grundsteuer B in der Gemeinde Gersheim. Im April dieses Jahres war die Grundsteuer B vom Gemeinderat von 450 auf 680 Prozentpunkte erhöht worden. Damit hat die Gemeinde Gersheim den höchsten Steuersatz des Saarlandes (wir berichteten). Für Michael Schneider fallen dadurch Mehrkosten an, er schätzt die auf über 100 Euro im Jahr. Schon vor zwei Jahren wurde die Grundsteuer B in Gersheim um 100 Prozentpunkte erhöht. Auch die Tatsache, dass beide Male der Beschluss rückwirkend gefasst wurde, ärgert Michael Schneider. „Das ist eine Sauerei“, sagt er und weiter „ich fühle mich wie eine Melkkuh“. Deswegen hat er bei der Gemeinde Widerspruch eingelegt, „das bringt aber nichts“, fügt Michael Schneider an.

„Die Grundsteuer B ist nicht nur eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde, sondern auch eine der wenigen Einnahmequellen, bei der die Gemeinde berechtigt ist, die Höhe selbst festzulegen“, sagt der Bürgermeister der Gemeinde Gersheim, Alexander Rubeck (CDU). Und weiter: „Die von uns verlangte Einsparungssumme beträgt 600000 Euro, durch die Erhöhung der Grundsteuer B werden 350000 Euro davon geleistet“. Die Gemeinde Gersheim ist eine der am höchsten verschuldeten Gemeinden im Saarland. Ihre Verschuldung liegt bei 38,3 Millionen Euro. Deshalb werden von der Kommunalaufsichtsbehörde auf der einen Seite massive Einsparungen, auf der anderen Seite Erhöhung der Einnahmen verlangt. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, darf die Gemeinde Gersheim keine freiwilligen Ausgaben wie zum Beispiel den Betrieb von Sport- und Kulturhallen, den Unterhalt des Freibades, die Ausgabe von Windelsäcke für Kleinkinder oder die Organisation von Veranstaltungen jeglicher Art mehr tätigen.

Eine Maßnahme, die vorgeschriebene Einnahmeerhöhung zu bewältigen, war, die Grundsteuer B zu erhöhen. Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert des Anwesens, dem sogenannten Messbetrag, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Die Grundsteuer B ergibt sich aus dem jeweiligen Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Trotz des höchsten Hebesatzes der Grundsteuer B im Saarland ist der tatsächlich zu zahlende Betrag meist geringer als in anderen Kommunen, da aufgrund der ländlichen Lage der Messbetrag niedriger festgesetzt wird. Üblicherweise, zum Ärgernis der Bürger, werden Beschlüsse zur Steuererhöhung rückwirkend beschlossen, also zum 1. Januar des betroffenen Jahres, um das komplette Jahr auszuschöpfen. Widerspruch kann innerhalb einer Monatsfrist eingelegt werden.

Nach Angaben der Gemeinde Gersheim werden die Widerspruchsanträge bis zum Fristende gesammelt und dann von der Gemeinde geprüft.

Ob man dem Widerspruch abhelfen kann, hänge von der Art des Widerspruchs ab. Dabei würden zwei Gruppen unterschieden, eine, die Widerspruch gegen den Ursprungsbescheid einlegt, wie zum Beispiel wenn das Grundstück vom Finanzamt falsch bewertet wurde. Die zweite Gruppe von Widersprüchen richte sich gegen die Steuererhöhung an sich. Könne die Gemeinde nach Prüfung dem Widerspruch nicht abhelfen, so würde dieser an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet. Gleichzeitig zu den Auflagen der Kommunalaufsicht steigen die Ausgaben der Gemeinde Gersheim, ohne dass sie darauf Einfluss nehmen könne.

Dazu zähle unter anderem auch die Kreisumlage, das ist der Betrag, der die Kommune an den Saarpfalz-Kreis abführen muss. Dieser sei in den letzten fünf Jahren um 700000 Euro angestiegen. Momentan fresse die Kreisumlage etwa 47 Prozent der Einnahmen der Gemeinde Gersheim auf.

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