Drohnen schwirren über Reinheim
Gersheim · Sie sind klein, wendig, können fliegen, Fotos knipsen und filmen: Die Rede ist von Drohnen. Das sind kleine Hubschrauber, deren Einsatz immer mehr Menschen begeistert. Doch es gibt auch kritische Stimmen von besorgten Bürgern.
Immer mehr Saarländer gehen in die Luft, indem sie sich Drohnen , also Kleinsthubschrauber, zulegen. Diese werden vom Boden aus gesteuert und können kleine Lasten tragen. Kameraleute und Fotografen haben die Drohnen längst für sich entdeckt und liefern damit oft völlig neue Blickwinkel auf Landschaften und Tourismusattraktionen. Auch immer mehr Privatleute finden Gefallen daran, sogenannte Quadrocopter, Octocopter oder ähnliches Fluggerät durch die Lüfte zu steuern. Minidrohnen sind zudem schon ab 20 Euro im Handel erhältlich.
Doch manche Bürger sorgen sich auch. So haben mehrere SZ-Leser-Reporter darauf aufmerksam gemacht, dass kürzlich beim Drachen- und Heißballontreffen im Reinheimer Kulturpark eine kleine Drohne gesichtet wurde. "Was passiert mit den Daten? Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?", waren nur zwei der Fragen. Der Kulturpark teilte mit, dass die Drohne mit Kamera nicht vom Kulturpark oder den Veranstaltern eingesetzt wurde. Man vermute, dass es ein selbstständiges Filmteam war, das Luftbilder gemacht habe.
Wie das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, seien Flugdrohnen Luftfahrzeuge im luftverkehrsrechtlichen Sinn. Je nach dem Einsatzzweck erfolge eine Unterscheidung als Flugmodell oder als "unbemanntes Luftfahrtsystem". "Sofern die Fluggeräte ausschließlich aus Gründen der Freizeitgestaltung oder des Sports - also allein um des reinen Fliegens beziehungsweise Flugerlebnisses willen - betrieben werden, gelten die Regelungen für Flugmodelle. Sofern sie ein maximales Abfluggewicht von fünf Kilogramm nicht überschreiten, ist ihr Betrieb erlaubnisfrei", so das Ministerium. Werde mit dem Betrieb des Fluggeräts jedoch auch ein gewerblicher Zweck verfolgt, handele es sich um ein "unbemanntes Luftfahrtsystem". Für dieses bestehe eine "grundsätzliche Erlaubnispflicht", unabhängig vom Gewicht. Hierfür sei das Verkehrsministerium zuständig. Flüge über 100 Meter Höhe mit Kameras und über Menschenmengen in Stadien, bei Demonstrationen oder Volksfesten seien verboten. Gestartet und gelandet werden dürfe nur, wenn der Grundstückseigentümer zustimme. Rein flugrechtlich spiele es keine Rolle, ob die Drohnen oder Flugmodelle mit Kameras bestückt seien oder nicht. Dies sei eher unter datenschutzrechtlichen Aspekten interessant. Ob deren Einsatz unter den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig sei oder nicht, sollte mit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum in Saarbrücken geklärt werden. Unabhängig davon müsste jeder Drohnenbetreiber eine Haftpflichtversicherung für seinen Flieger abschließen.
Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland bewertet den Drohneneinsatz beim Heißluft- und Drachenfestival im Kulturpark wie folgt: Wäre der Drohneneinsatz in einem gewerblichen Zusammenhang oder beispielsweise durch einen Verein erfolgt, hätte dies dem Datenschutzzentrum gemeldet werden müssen, was jedoch nicht geschehen sei. Abhängig von der Zwecksetzung, beispielsweise fürs Veranstaltungsmarketing, wäre ein datenschutzrechtlich zulässiger Drohneneinsatz durchaus denkbar gewesen. Jedoch hätten die Betroffenen "in geeignetem Umfang auf den Umstand der ,Videoüberwachung' und die dafür verantwortliche Stelle hingewiesen werden müssen". Wäre der Drohneneinsatz durch eine Privatperson erfolgt, hätte keine Aufstiegsgenehmigung beim Verkehrsministerium eingeholt werden müssen. Aber auch ein Privatmann hätte je nach Verwendungszweck auf die "Videoüberwachung" und die dafür Verantwortlichen hinweisen müssen, so die Einschätzung der Datenschützer.
Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von mehreren Leser-Reportern. Wenn Sie Interessantes zu erzählen haben, können Sie für Sprachnachrichten aufs Band Tel. (0681) 5959800 nutzen, oder schicken Sie Ihren Hinweis an unsere
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