Gersheim Rubeck hat noch lange nicht genug

Gersheim · Seit 2010 ist Alexander Rubeck Bürgermeister von Gersheim. Jetzt will es der Amtsinhaber noch einmal wissen und stellt sich wieder zur Wahl.

 Alexander Rubeck (CDU) will über das Jahr 2019 hinweg Bürgermeister der Gemeinde Gersheim bleiben.

Alexander Rubeck (CDU) will über das Jahr 2019 hinweg Bürgermeister der Gemeinde Gersheim bleiben.

Foto: Wolfgang Degott

Der Bürgermeister der Gemeinde Gersheim, Alexander Rubeck (CDU), tritt bei der Bürgermeisterwahl am 26. Mai kommenden Jahres wieder als Kandidat an. Das hat Rubeck im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag gegenüber unserer Zeitung erklärt. Der heute 43-Jährige war am 7. Juni 2009 mit 59,2 Prozent der Stimmen zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Gersheim gewählt worden. Das Amt als Verwaltungschef hat er Anfang 2010 angetreten. Für die Wahl im Mai 2019 gibt es bisher keinen Gegenkandidaten. In der SPD, so teilte deren Fraktionsprecherin im Gemeinderat Gersheim, Christine Streichert-Clivot, am Donnerstag auf Anfrage mit, finde die Sondierung der Kandidatenlage derzeit statt. Die Entscheidung stehe „kurz bevor“. Die SPD habe bereits vor den Sommerferien angekündigt, „dass zum Herbst ein personelles Angebot der Bevölkerung unterbreitet wird“, so Christine Streichert-Clivot.

Am 31. Dezember 2019 läuft die Amtszeit des Verwaltungschefs ab, so dass die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Gersheim erneut öffentlich auszuschreiben und eine Wahl durchzuführen ist. Der Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt grundsätzlich zehn Jahre. Die mit Einführung der Direktwahl der Bürgermeister auf zunächst acht Jahre festgesetzte Amtszeit wurde durch das Gesetz zur Bündelung von Direktwahlen in 2007 auf zehn Jahre erhöht, um somit eine Zusammenlegung der Direktwahlen mit den alle fünf Jahren stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen zu erreichen. Dies trifft vorliegend zu. Für die nun bevorstehende Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Gersheim bedeutet dies, dass die Amtszeit zehn Jahre beträgt, nämlich vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2029. Wählbar zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat. Laut Gesetz ist die Stelle des Verwaltungschefs spätestens drei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt. Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

„Mit Schreiben vom 30. Juli 2018 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als oberste Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass es die Direktwahl auf den 26. Mai 2019 festzusetzen beabsichtigt und den Gemeinderat mit der Herstellung des Benehmens ersucht“, so Rubeck. Diese Zustimmung solle in der kommenden Gemeinderatssitzung in Gersheim am Dienstag, 18. September, ab 18 Uhr im Rathaus erfolgen. Wie Rubeck weiter erläutert, solle das Wahlgebiet wieder in folgende Wahlbereiche eingeteilt werden: Gersheim, Reinheim, Rubenheim, Herbitzheim, Bliesdalheim, Walsheim, Niedergailbach und Parr mit Medelsheim, Seyweiler, Peppenkum und Utweiler.

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