Löhne DRK-Mitarbeiter fordern höhere Löhne

Homburg · Auch das Saarland hat Inklusion behinderter Kinder in Regelschulen festgeschrieben. Jedes dieser Kinder braucht einen Integrationshelfer an seiner Seite. Viel Verantwortung, die aber nur wenig kosten darf. Das ärgert die Betroffenen.

 Integrationshelfer Stefan Mohm betreut den Jungen Janik. Wenn man diese Tätigkeit im Rahmen des FSJ macht, ist die geringe Bezahlung für die Helfer in Ordnung, das wussten sie vorher. Die bei den Wohlfahrtsverbänden angestellten Integrationshelfer wollen hingegen für einen höheren Lohn kämpfen. 

Integrationshelfer Stefan Mohm betreut den Jungen Janik. Wenn man diese Tätigkeit im Rahmen des FSJ macht, ist die geringe Bezahlung für die Helfer in Ordnung, das wussten sie vorher. Die bei den Wohlfahrtsverbänden angestellten Integrationshelfer wollen hingegen für einen höheren Lohn kämpfen. 

Foto: Iris Maurer

Welche Tätigkeit üben Integrationshelfer aus? Ist der Mindestlohn dafür angemessen? Was hat sich die Politik gedacht, als sie Inklusion einführte? Fragen über Fragen, die nun gestellt werden. Denn es knirscht im Sozial-Gebälk.

Seit 2009 verpflichtet der Artikel 24 der Konvention der Vereinten Nationen die Träger von Bildungseinrichtungen dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein inklusives Bildungssystem zügig aufzubauen. So heißt es im Beamtendeutsch. Damit ist gemeint, dass Kinder, die eine geistige oder körperliche Behinderung haben, eine normale Regelschule besuchen sollten.

„Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen und individuell gefördert werden. Im Saarland wird der Ausbau, auch des ganztägigen Lernangebotes, beständig vorangetrieben“, lautet eine Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums. Jedes Kind und jeder Jugendliche habe das Recht, im Rahmen seiner Begabungen und Fähigkeiten, individuell gefördert und unterstützt zu werden.

So weit, so gut. Doch wie geht man diese Augabe praktisch an? Denn oft werden in der Politik hehre Ziele vorgegeben, die dann denjenigen, die sie praktisch umsetzen müssen, heftig auf die Füße fallen. Wie es jetzt auch prompt der Fall ist, denn bei den Integrationshelfern – also diejenigen, die die Kinder einzeln betreuen – grummelt es.

Warum? Es sei eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Verantwortung erfordere, die man nicht mal „einfach so“ erledigen könne, betonte eine Integrationshelferin gegenüber unserer Zeitung. Die Kinder brauchten viel Aufmerksamkeit, sie seien entweder hyperaktiv, litten an Ängsten, an Autismus, an spastischen Lähmungen oder an körperlicher Schwäche. Die Bezahlung mit dem Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde stehe in keinem Verhältnis zur Verantwortung, die die Arbeit mit sich bringe.

In der Tat sei hier eine Lücke, um die sich aber der Gesetzgeber kümmern müsse – so sehen es die Freien Träger und Verbände, die die Integrationshelfer beschäftigen und „aufgrund der uns zugewiesenen Beträge keine großen Sprünge bei der Bezahlung machen können“, wie es ein Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt formulierte.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt der verfahrenen Situation: Wie sieht die Qualifikation von Integrationshelfern aus? Auf der Internet-Ratgeberseite „Ausbildung.de“ der Firma Territory Embrace ist schon alles gesagt: „Wie in vielen sozialen Berufen, ist dein Verdienst als Integrationshelfer leider eher gering. Zudem sind die Rahmenbedingungen, die den so genannten „I-Helfern“ geboten werden, mehr als schwammig“, heißt es da.

Und das deckt sich mit den Erfahrungen jener Integrationshelfer, die beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Kreisverband Homburg beschäftigt sind und sich kürzlich mit einem Offenen Brief an unsere Redaktion gewandt haben. Es gehe ihnen vor allem darum, „eine korrekte und tarifgerechte Entlohnung“ zu bekommen, betonten sie.

Am unteren Ende der Lohnskala steht der so genannte Übungsleiter-Job, das ist eine befristete Tätigkeit als Aufpasser oder Begleiter von Jugend- und Freizeitausflügen. Dafür gibt es eine Ehrenamtspauschale von 2400 Euro im Jahr. Diese Eingruppierung dürfe auf keinen Fall bei Integrationshelfern vorgenommen werden, klagt eine Betroffene, „dennoch wird es von Freien Trägern oft so praktiziert, das geht gar nicht“.

Am oberen Ende der Skala stehe ein Stundenlohn zwischen 10,25 und 12,95 Euro, den die Gewerkschaft Verdi für Integrationshelfer einfordert. „Wir wollen eine faire Entlohnung erreichen“, betont Ben Brusniak von Verdi, der sich für eine bessere Bezahlung von Integrationshelfern einsetzt.

Nun haben sich 25 Integrationshelfer, die beim DRK-Kreisverband Homburg beschäftigt sind, zusammengeschlossen, um für einen höhere Eingruppierung und damit für eine bessere Bezahlung zu kämpfen. Begonnen haben sie alle mit dem Mindestlohn, dann kam der DRK-Reformtarifvertrag zur Anwendung, der einen Stundenlohn von 10,25 Euro vorsieht und nach Angaben von DRK-Mitarbeitern beim DRK St. Ingbert von Anfang an bezahlt worden sei. Allerdings, auch das wurde beim Gespräch mit Integrationshelfern klar, bezahlen die anderen Freien Träger, die ebenfalls Integrationshelfer vermitteln, eher weniger als zehn Euro, manche immer noch Mindestlohn, wie beispielsweise der Verein MLL „Miteinander leben lernen“, ganz offiziell im Internet nachlesbar.

Nun stellt sich die Frage: Warum so wenig? Die Tätigkeit des Integrationshelfers gehöre zum Berufsbild „Angeleitete Helfer“, erklärt eine DRK-Mitarbeiterin, „das ist tariflich die niedrigste Stufe. Das ist so, als wenn ich in einer Kantine Obst schnippele oder Fischstäbchen auspacke“. Darunter verstehe man unselbstständige Tätigkeiten, die unter Aufsicht verrichtet würden. „Das ist aber bei Integrationsbeauftragten nicht der Fall. Man vertraut uns behinderte Kinder an. Wir sind mit ihnen täglich von 8 bis 16 oder 17 Uhr zusammen, das ist doch keine Hilfstätigkeit“, so die Mitarbeiterin.

Liest man, welches Profil Intergrationshelfer erfüllen müssen, ist dies eine professionelle Mischung aus Kinderkrankenschwester und Erzieherin. Allerdings ohne medizinische und pädagogische Aufgaben. Aber das, was noch übrig bleibt, klinge nicht nach Mindestlohn, so die DRK-Mitarbeiterin im Gespräch mit unserer Zeitung.

Zu den Tätigkeiten gehöre beispielsweise das An- und Auskleiden beim Sport- und Schwimmunterricht, die Begleitung bei Toilettengängen, das Bewegen eines Rollstuhls oder die Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme.

Integrationshelfer helfen auch bei der Orientierung auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände, in der Kommunikation (vor allem bei autistischen Kindern) und leisten Unterstützung beispielsweise bei der Beruhigung des betreuten Schülers.

Betreute Schüler werden durch Integrationshelfer „zu sozialem Regelverhalten angeleitet“. Die Helfer vermittelten durch ihre kontinuierliche Anwesenheit Vertrauen und Sicherheit. „Sie leiten das Kind zu deeskalierendem Verhalten, erhöhter Frustrationstoleranz und zur Vermeidung stressbehafteter Situationen an und zeigen Wege zur Bewältigung von Stress auf.“

Wer immer sich dieses anspruchsvolle Berufsbild am Schreibtisch ausgedacht habe, könne dabei unmöglich einen Stundenlohn von 8,84 Euro im Sinn gehabt haben, ärgert sich die DRK-Integrationshelferin. „Das klingt alles großartig, aber bezahlen will man dafür so wenig wie möglich.“

Beim DRK-Kreisverband in Homburg sind 100 Leute in der Integrationshilfe beschäftigt, darunter 85 Angestellte und 15 junge Leute im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Die 25 Mitarbeiter, die nun klagen, wollen einen „anständigen und verlässlichen Tarifvertrag“, außerdem störe es sie, „dass unsere Arbeit in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist und nicht wertgeschätzt wird“. Dies wirke sich auch auf die Bezahlung aus, „wir stehen halt nicht im Fokus, keiner interessiert sich für Hunderte von Männern und Frauen, denen man täglich behinderte Kinder anvertraut“.

Von Seiten des DRK-Kreisverbandes gab es dazu keine offizielle Stellungnahme. Der Kreisgeschäftsführer kündigte an, mit allen Mitarbeitern dazu zeitnah ein gemeinsames Gespräch führen zu wollen.

Einige DRK-Verantwortliche, die sich dem sozialen Auftrag ihres Verbandes verpflichtet fühlen, sind mit der allgemein niedrigen Entlohnung der Integrationshelfer auch nicht froh, sehen hier aber in erster Linie die Politik in der Verantwortung. Man habe, so eine DRK-Vertreterin, „politisch die Inklusion haben wollen, sich aber über die Folgen wenig Gedanken gemacht“. Es sei bei dieser von der Politik gewollten Lösung nun mal notwendig, jedes Kind einzeln zu betreuen, „und das geht nur mit Niedriglöhnen, sonst ist dieses aufwändige Modell nicht zu bezahlen“.

Dass die Integrationshelfer zwischen die Mühlen von politischem Anspruch und rauer Wirklichkeit geraten seien, sei bedauerlich, gelte aber für alle Freien Träger, nicht speziell fürs DRK. Denn auch Awo, Lebenshilfe, MLL, ASB oder sonstige Wohlfahrtsverbände könnten für Integrationshelfer nur „so viel zahlen, wie sie dafür zugewiesen bekommen“. Die Margen seien nicht so hoch, wie die 25 DRK-Mitarbeiter, die nun den Klageweg beschritten haben, behaupteten.

 Der neunjährige, mehrfach behinderte Lukas (rechts) und der acht Jahre alte Max lernen gemeinsam in der Grundschule. Doch trotz der freundlichen Aufnahme des behinderten Kindes, kann man es nicht alleine im Unterricht lassen. Deshalb ist eine Integrationshelferin oder ein Helfer mit dabei.

Der neunjährige, mehrfach behinderte Lukas (rechts) und der acht Jahre alte Max lernen gemeinsam in der Grundschule. Doch trotz der freundlichen Aufnahme des behinderten Kindes, kann man es nicht alleine im Unterricht lassen. Deshalb ist eine Integrationshelferin oder ein Helfer mit dabei.

Foto: picture alliance / dpa/Jens Büttner

Wie die Sache auch ausgehen wird, die Kläger wünschen sich mehr Transparenz bei der Bezahlung, denn es könne nicht sein, dass „wir Niedriglöhne bekommen und die Freien Träger von dem übrig gebliebenen Geld andere Projekte finanzieren“, betont eine der Klägerinnen. Ob das so ist, wird sich am Ende vor Gericht zeigen.

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