Das Schicksal der Tüpfelhyäne

Der Saarpfalz-Kreis ist für vieles zuständig. Natürlich nicht für alles, zum Beispiel nicht fürs Wegräumen von Tierkadavern, die irgendwo auf der Straße liegen bleiben. Außerdem handelt es sich bei verunfalltem Wild im Normalfall um heimische Tierarten wie Wildschwein und Reh - und mit denen hat der Saarpfalz-Kreis weniger zu tun als mit exotischen Viehchern

Der Saarpfalz-Kreis ist für vieles zuständig. Natürlich nicht für alles, zum Beispiel nicht fürs Wegräumen von Tierkadavern, die irgendwo auf der Straße liegen bleiben. Außerdem handelt es sich bei verunfalltem Wild im Normalfall um heimische Tierarten wie Wildschwein und Reh - und mit denen hat der Saarpfalz-Kreis weniger zu tun als mit exotischen Viehchern. Denn bei Nebelpardern, Schabrackenhyänen oder Brillenbären sehen die Zuständigkeiten am Homburger Forum völlig anders aus. Entsprechend der Verordnung über das Halten gefährlicher wilder Tiere durch Privatpersonen bedarf jeder, der ein exotisches Tier zu nicht gewerblichen Zwecken halten will, der Erlaubnis durch die Kreispolizeibehörde, heißt es auf der Internet-Seite des Kreises in der Rubrik "Haltung wilder Tiere". Entsprechende Anträge seien bei der Kreispolizeibehörde des Saarpfalz-Kreises erhältlich. Und damit man auch weiß, welches wilde Tier man anmelden muss, liefert der Kreis gleich eine Liste mit, die wir hier in Auszügen wiedergeben: Schneeleopard, Wüstenluchs, Tiger, Löwe und Gepard, Affen aller Arten, ausgenommen Halbaffen und Krallenaffen. Es sind aber auch Braun-, Schwarz- , Kragen- und Eisbären möglich. Ob der Kreis tatsächlich die Erlaubnis erteilt, dass man mit einem Eisbär durch Beeden spazieren kann, darf bezweifelt werden. Sollte aber demnächst ein toter Gepard oder eine verunfallte Tüpfelhyäne an der Landstraße liegen, wissen die Ortsvorsteher immerhin, dass sie dieses ungewöhnliche Vorkommnis dem Kreis melden müssen. Wer das Vieh dann wegräumt, bleibt aber weiterhin eine ungelöste Frage.

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