Verkehr in Blieskastel Zoff um wechselseitiges Halteverbot

Blieskastel · Einige Anwohner der Dekan-Albrecht-Straße auf der Agd in Blieskastel-Mitte sind sauer. Die Stadtverwaltung hat eine lange gültige Park-Regelung geändert.

 Die Anwohner sind mit der neuen Halteverbots-Regelung zum Teil unzufrieden. Die Stadt betont, dass eine solche wechselseitige Regelung bei der sehr engen Straße üblich sei. Auch in allen angrenzenden Straßen gebe es diese Regelung, heißt es aus dem Rathaus.

Die Anwohner sind mit der neuen Halteverbots-Regelung zum Teil unzufrieden. Die Stadt betont, dass eine solche wechselseitige Regelung bei der sehr engen Straße üblich sei. Auch in allen angrenzenden Straßen gebe es diese Regelung, heißt es aus dem Rathaus.

Foto: Erich Schwarz

„Schildbürgerstreich“ oder „unsäglicher Umgang mit den Anwohnern“, einige Bürger der Dekan-Albrecht-Straße im Wohngebiet „Auf der Agd“ sind offensichtlich nicht zufrieden mit einer neuen Parkregelung in ihrer Straße. Denn neuerdings darf auf Anordnung des Blieskasteler Ordnungsamtes jeweils monatlich wechselnd nur noch auf je einer Straßenseite geparkt (besser Halteverbot) werden. Bisher galt das Halteverbot nur auf einer Straßenseite.

Die neue Regelung sorge für „mächtig Ärger“, so Anwohner Claus Marthaler: „Vor etwa 15 Jahren hatte man nach Gesprächen mit den Anwohnern und einer Ortsbegehung ein einseitiges Parken festgelegt. Das war für alle Anwohner in Ordnung, weil nur auf dieser Seite eine etwas größere Anzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung steht“. Wie Marthaler weiter in einem Schreiben an unsere Zeitung mitteilt, könnten nach der neuen Regelung wegen der Anordnung der Einfahrten nur etwa zwei Autos parken. Nach einem Hausbesitzerwechsel solle die neue Besitzerin klargemacht haben, dass sie mit der bisherigen Regelung nicht einverstanden sei. Man habe die Anwohner zunächst beruhigt, die alte Regelung könne bleiben. Dann sei es zu einer plötzlichen Änderung gekommen. Wie Marthaler betont, „fordern alle anderen Anwohner des betroffenen Bereichs, dass die vorherige Parksituation wiederhergestellt wird“. Zudem sei man „schockiert“ über den Umgang mit den Betroffenen. Gespräche würden abgelehnt, aber man wolle gehört werden. Es könne nicht sein, dass die bestmögliche Regelung in so einem schwierigen Parkbereich, die seit Jahren funktioniert habe, wegen einer einzigen Person gekippt werde, heißt es in dem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben weiter.

Bei der Stadtverwaltung am Paradeplatz sieht man die Angelegenheit naturgemäß anders. Zunächst stellte man heraus, dass es sehr wohl Gespräche mit den Anwohnern gegeben habe. Es wird auch angedeutet, dass die Gespräche in sehr emotionaler Weise von einem Anwohner geführt worden seien. Man habe auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern der Verwaltung und müsse diese auch vor verbalen Angriffen schützen.

 Schilder weisen auf die umstrittene Regelung hin.

Schilder weisen auf die umstrittene Regelung hin.

Foto: Erich Schwarz

In der Sache sind die Einlassungen der Stadt eindeutig. Die bisherige Regelung sei sehr „unüblich“ gewesen, dass ein generelles Halteverbot nur für eine Straßenseite angeordnet und so auch beschildert worden sei. Aber die Reglung sei insgesamt so akzeptiert gewesen. Allgemein sei die Ausgangslage so, dass die Straße sehr eng sei und somit bei ungeregeltem Parken/Halten die erforderliche Durchfahrtsbreite – besonders in Bezug auf Rettungsfahrzeuge – nicht gewährleistet sei. „Die Verwaltungspraxis muss in solchen Fällen in einer ermessensfehlerfreien Abwägung der gegenläufigen Interessenslagen aller Anwohner berücksichtigen und bestmöglich in Ausgleich bringen“, teilt der Leiter des Hauptamtes, Jens Welsch, in einer Stellungnahme für unsere Zeitung mit. „In aller Regelmäßigkeit“, so sei es Praxis, werde dann die Anordnung eines wechselseitigen Halteverbots verfügt: „Damit haben dann die Bewohner auf beiden Straßenseiten abwechselnd die gleichen Möglichkeiten und Einschränkungen“, so die Darlegung der Verwaltung. Tatsächlich sei es auch so gewesen, dass vor dem neu erworbenen Eigentum nicht selbst geparkt oder gehalten werden konnte, weil andere Anwohner der Straße dort gehalten oder geparkt hätten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass in allen anderen anliegenden Straßenzügen des Wohnviertels ein wechselseitiges Halteverbot bestehe. Es habe eine Verkehrsschau stattgefunden, bei der klar geworden sei, dass nach der neuen Ausgangslage mit der neuen Besitzerin ein wechselseitiges Halteverbot umsetzbar sei und damit auch Abhilfe geschaffen werden könne. Diese sogenannte Widmung der Straße, darauf legt die Stadt Wert, diene nicht in erster Linie als private Parkmöglichkeit. Dies gelte nicht zuletzt auch deshalb, weil die meisten Anwohner über Garagen oder Abstellmöglichkeiten auf dem jeweils eigenen Grundstück verfügten.

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