Vorübergehender Gaststättenbetrieb ist rechtzeitig anzumelden

Blieskastel · Die Stadtverwaltung Blieskastel weist darauf hin, dass die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden muss. Ansprechpartner ist der Fachbereich Bürgerdienste, Fachgebiet Öffentliche Sicherheit & Ordnung, Haus des Bürgers, Luitpoldplatz 5, Zimmer 312, Birgit Hennrich, Telefon (06 84 2) 9 26 13 03. Nach der neuen Gebührenordnung werden Gebühren für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes in Höhe von 25 Euro erhoben.

Für die Erteilung von Auflagen und Anordnungen sowie die Verlängerung oder Verkürzung der Sperrzeit werden die Gebühren nach Aufwand erhoben. Jede Veranstaltung sei bei der Stadt Blieskastel durch die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes anzumelden. Bei Bekanntwerden einer nicht angemeldeten Veranstaltung würden die Gebühren für die nicht erfolgte Anzeige sowie die Erteilung von Auflagen und Anordnungen nachberechnet.

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