Blies-/Mandelbachtal Viel Wirbel um die Ortskirchensteuer

Blieskastel/Kirkel · Für viele Katholiken im Blies- und Mandelbachtal ist die Ortskirchensteuer schon gängige Praxis. Einige Pfarreiteile ziehen jetzt nach.

 Pfarrer Eric Klein vor der Pfarrkirche St. Mauritius Lautzkirchen der Pfarrei Heilige Familie Blieskastel, die die Ortskirchensteuer einführen will.

Pfarrer Eric Klein vor der Pfarrkirche St. Mauritius Lautzkirchen der Pfarrei Heilige Familie Blieskastel, die die Ortskirchensteuer einführen will.

Foto: Hans Hurth

Für viel Wirbel habe gestern im Blies- und Mandelbachtal Berichte gesorgt, dass das Bistum Speyer seinen Gemeinden empfehle, eine Ortskirchensteuer einzuführen. Das ließ nicht nur die Telefondrähte in den Rathäusern heiß laufen, führte auch zu Irritationen, da von einer Marge von zehn Prozent der Grunsteuer gesprochen wurde. Dies hätte zu bemerkenswerten Belastungen der Menschen geführt. Tatsächlich ist es aber so, dass lediglich zehn Prozent vom Messbetrag des jeweiligen Grundbesitzes, bis zu sechs oder sieben Euro im Jahr, als Ortskirchensteuer eingefordert werden kann.

Markus Herr von der Diözese Speyer teilte auf Anfrage mit, dass die Ortskirchensteuer keine neue Erfindung sei, sondern in ihrer heutigen Form bereits seit 1950 in der Kirchensteuerordnung des Bistums Speyer vorgesehen ist, wenn die Zuweisungen aus Kirchensteuern und die sonstigen Einnahmen zur Deckung des ortskirchlichen Finanzbedarfs nicht ausreichen. Rund 60 Prozent der Kirchengemeinden im Bistum Speyer nutzten diese Möglichkeit bereits seit Jahren. Grundlage der Erhebung ist die Kirchensteuerordnung der Diözese, die die Kirchengemeinden berechtigt, „von den Katholiken, die der Kirchengemeinde durch Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt angehören, Ortskirchensteuer zu erheben“. Sie beträgt zehn Prozent der Grundsteuermessbeträge.

Durch die Neugründung beispielsweise der der Pfarreien „Heilig Kreuz Gersheim“, „Heiliger Jakobus der Ältere Mandelbachtal“ und „Heilige Familie Blieskastel“ wie auch vielen anderen fanden in den letzten Monaten Informationsveranstaltungen durch die Diözese Speyer statt, in denen auch darauf hingewiesen wurde, dass die Erhebung einer Ortskirchensteuer möglich sei. Pfarrer Eric Klein von der Pfarrei Heilige Familie Blieskastel erläuterte, dass man jetzt vor der Entscheidung stand, entweder auf sie ganz zu verzichten, oder sie in der Pfarrei flächendeckend einzuführen, wozu sich der Verwaltungsrat auch entschieden habe. Insgesamt rechnet er mit einer Summe von rund 10 000 Euro. In der Gemeinde Gersheim, sowohl in den früheren Kirchengemeinden als auch in der neuen Zusammensetzung, wird dieses Instrument der Einnahme-Akquise schon seit langem benutzt und ist „gängige Praxis“. Rund 9500 Euro fließen jährlich von der Gemeindekasse ins Portemonnaie der Pfarrei. Benutzt wird das Geld unter anderem zur Unterhaltung und Sanierung der Pfarrheime, Kirchen und anderer Gebäude. Aber auch zur Honorierung der Organisten und Sakristanen, der Bezahlung von Hausmeistern wird das Geld verwandt. Auch kleinere Kosten, wie beispielsweise für Blumen, Kaffee und Kuchen, die bei kleineren Veranstaltungen eine Rolle spielen, können damit gekauft werden, heißt es bei den Pfarrgemeinden auf Anfrage abschließend.

Wie Blieskastels Stadtpressesprecher Jens Welsch mitteilt, hätte sich nach zahlreichen Gebiets- und Verwaltungsreformen innerhalb der einzelnen Bistümer in Deutschland, so auch für das zum Bistum Speyer gehörende Gebiet der politischen Gemeinde Blieskastel, auch die innerkirchlichen Grenzen der örtlichen Kirchenstiftungen im Hinblick auf größere Verwaltungszuständigkeiten verschoben. Diese kirchlichen Zuschnitte seine oftmals nicht mit den politischen Grenzen innerhalb des Stadtgebiets, aber auch im Hinblick auf die saarländischen Nachbargemeinden oder gar über die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz hinaus, deckungsgleich. So gebe es zum Beispiel in einzelnen Orts-Kirchenstiftungen aus früherer Zeit schon die Ortskirchensteuer, in anderen nicht. „Seit den 1980er Jahren, und oftmals auch darüber hinaus schon, gibt es im Gebiet der politischen Gemeinde Blieskastel in zehn von 15 Gemeindebezirken bereits diese katholische Ortskirchensteuer, und zwar in Altheim, Aßweiler, Ballweiler, Bierbach a.d. Blies, Biesingen, Blickweiler, Böckweiler, Breitfurt, Brenschelbach und Pinningen. Es fehlen noch Mimbach, Niederwürzbach, Webenheim, Wolfersheim und Blieskastel-Mitte. Das heißt, dass in bereits zwei Drittel der Gemeindebezirke eine Ortskirchensteuer besteht. Zuständig für die Einführung sind die entsprechenden Kirchengremien“, so Welsch.

Die politischen Gemeinden seien nach entsprechendem Beschluss der Kirchengemeinde gesetzlich dazu verpflichtet, die Ortskirchensteuer, ob katholisch oder evangelisch, zu erheben. Dies erfolge mit dem allgemeinen Jahressteuerbescheid. Die Kosten für die erstmalige Einrichtung seien dabei der Kommune zu ersetzen, so auch der Stadt Blieskastel. Für die dann in den laufenden Jahren anfallenden Kosten des Verwaltungsbetriebes, also die Erhebung, Verwaltung und Weiterleitung der Steuer, erhalte die Stadt Blieskastel einen Anteil aus diesem Steueraufkommen als pauschalen Ersatz.

Mandelbachtals Bürgermeister Gerd Tussing teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass ihn gestern zahlreiche Gemeinderatsmitglieder zum Thema Ortskirchensteuer um Stellungnahme gebeten hätten. Dabei sei es so, dass in Bebelsheim, Wittersheim, Habkirchen und Bliesmengen-Bolchen diese Steuer seit den 1960-erJahren erhoben werde. In Erfweiler-Ehlingen gebe es diese Steuer seit 2009 und in Ormersheim seit 2012.

Einzig in Ommersheim und Heckendalheim hätte man bisher davon abgesehen. Nach Angaben der Pfarrei sei auch nicht vorgesehen, in diesen zwei Orten die Ortskirchensteuer zu erheben.

Von einer solchen Regelung dürften auch die Gemeinde Lautzkirchen-Kirkel betroffen sein, ebenfalls Bexbach.

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