Veto gegen Herrschaftshaus-Abriss

Blieskastel · Seit 2013 befindet sich der Kirchheimer Hof, die Keimzelle des Ortes Breitfurt, im Besitz von Oliver Schmitt. Der will das Baudenkmal, wie er sagt, nicht verfallen lassen sondern sanieren und renovieren.

 Dieses Gebäude auf dem Kirchheimer Hof, das so genannte Herrschaftshaus, soll abgerissen werden, weil seine Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar sei. Dem widerspricht das zuständige Bildungsministerium. Foto: Erich Schwarz

Dieses Gebäude auf dem Kirchheimer Hof, das so genannte Herrschaftshaus, soll abgerissen werden, weil seine Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar sei. Dem widerspricht das zuständige Bildungsministerium. Foto: Erich Schwarz

Foto: Erich Schwarz

Der Kirchheimer Hof unweit von Breitfurt gilt sozusagen als die Keimzelle des heutigen Ortes Breitfurt. Der heutige Blieskasteler Stadtteil war wohl bis zum Dreißigjährigen Krieg ein Teil des Ortes Kirchheim. Nicht zuletzt deshalb sei auch der Kirchheimer Hof für die Geschichte des Ortes Breitfurt von großer Bedeutung. Dies hat der Breitfurter SPD-Chef Guido Freidinger nun aus aktuellem Anlass herausgestellt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Blieskasteler Stadtrat stellt fest, dass seit dem Eigentümerwechsel des Hofes im Jahre 2013 "ein zunehmender Verfall der Gebäude" festzustellen sei. Freidinger wisse, dass die Bevölkerung des Blieskasteler Stadtteils Breitfurt befürchte, dass der Untergang des Denkmals vom Eigentümer "bewusst herbeigeführt oder zumindest billigend in Kauf genommen werde", so der SPD-Kommunalpolitiker in einer Erklärung.

Tatsächlich hat der Hof, zwischen Breitfurt und Bliesdalheim gelegen, eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Nach dem Dreißigjährigen Krieg gehörte der Hof Johann Philipp von Cronsfeld. Danach wechselte der Kirchheimer Hof wie auch der zu Breitfurt gehörende Kahlenberger Hof mehrmals den Besitzer - unter anderem gehörten sie einige Jahre auch dem Zweibrücker Außenminister Hofenfels. Im 19. Jahrhundert baute Baron Benoit Auguste Alexandre Jacomin de Malespine den Kirchheimer Hof zu einer noblen Landresidenz aus. Sein Sohn ließ den Alexanderturm errichten und sorgte für eine Gestaltung der Ottilienquelle. Deren Wasser wurde positive Wirkung bei Augenleiden beigemessen. Auch die Nazis nutzen in ihrer Herrschaftszeit den Hof für eigene Zwecke.

Seit dem Jahr 2013 ist nun Oliver Schmitt der Besitzer des Hofes. Der Hof war bereits einige Zeit vorher einmal im Besitz der Familie seiner Frau. Im Gespräch mit unserer Zeitung stellte Schmitt heraus, dass er den Hof "selbstverständlich nicht verfallen lassen wolle". Er beabsichtige, den Hof zu renovieren und zu sanieren. Daher seien seit dem Erwerb im Jahre 2013 viele Gespräche und Vorplanungen durchgeführt worden. Selbstverständlich arbeite er mit dem Landeskonservatoramt zusammen, ebenso mit der Unteren Bauaufsicht. Auch seien Architekten in die Planung der ordnungsgemäßen Sanierung und Renovierung eingebunden.

Sanierung und Renovierung

Nach Abschätzung aller Risiken seien die Planer zu dem Ergebnis gekommen, dass eines von vier Gebäuden des Hofes wegen "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" abgerissen werden könne. Das Gebäude sei baufällig, voller Schimmel, wie der promovierte Ingenieur im Gespräch mitteilte. Aber unmittelbar vor dem bestehenden - und bis dahin genehmigten - Abriss legte das Bildungsministerium in Saarbrücken als oberste Aufsichtsinstanz ein Veto ein. Wie die Pressestelle des Ministeriums auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, würde mit dem Abriss des Herrenhauses "die Denkmaleigenschaft der Gesamtanlage erheblich beeinträchtigt". Auch sei "der rechnerische Nachweis des Eigentümers zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nicht nachvollziehbar".

Was würde nun passieren, wenn der Eigentümer bei all den Hürden tatsächlich die Lust an der Renovierung des Hofes verlieren würde? Der Eigentümer sei nach Paragraf sieben des saarländischen Denkmalschutzgesetzes verpflichtet, das Anwesen zu erhalten. "Würde der Besitzer dies offensichtlich nicht tun, würde er sich eines Verstoßes gegen diesen Paragrafen des Denkmalschutzgesetzes schuldig machen", so Pressesprecherin Marija Herceg vom Ministerium.

Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener hielt sich auf die Freidinger-Anfrage hin kurz: Die Stadt sei in solchen Angelegenheiten nicht zuständig, teilte sie in der letzten Stadtratssitzung mit.

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