Sondernutzung Stadt: Genehmigungspflicht dient der Sicherheit

Blieskastel · Eine Außenbestuhlung etwa muss für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden, auch wenn sich nichts geändert hat.

Die Blieskasteler Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen genehmigungspflichtig ist. So müssen zum Beispiel Außenbestuhlungen an Gaststätten, das Aufstellen von Warenständern oder das Aufstellen und Anbringen von Werbeanlagen wie Schilder, Aufsteller und Ähnliches beantragt und genehmigt werden.

Wie die Stadt weiter mitteilt, werde eine Sondernutzungserlaubnis nur auf Zeit erteilt. Daher müsse für jedes Kalenderjahr – auch wieder für das Jahr 2018 - ein Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis gestellt werden, auch wenn es faktisch keine Änderungen geben sollte. Erst nach Eingang der Erlaubnis könne die öffentliche Straßenfläche durch die Antragssteller in Anspruch genommen werden. Diese Genehmigung sei nicht Formsache oder gar Willkür, „sondern eine Entscheidung, die ganz wesentlich auch auf verkehrsrechtliche Erfordernisse und feuerpolizeiliche Belange und damit auf die Sicherheit der Bürger abgestimmt ist“, heißt es aus dem Rathaus. In den nächsten Tagen würden Rathaus-Mitarbeiter die Situation vor Ort und besonders in der Innenstadt bewerten. Die Stadtverwaltung bitte um Unterstützung durch Anwohner und Gewerbetreibende, wie es in einer Presseerklärung abschließend heißt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort