Aus der Kommunalpolitik in Blieskastel Stadtratsbeschluss wird wieder einkassiert

Blieskastel · Stadt Blieskastel: Überschüsse einer Kommune müssen vornehmlich zur Tilgung von Altschulden eingesetzt werden.

Der Stadtrat Blieskastel hatte in seiner Sitzung am 25. Juni vergangenen Jahres auf Antrag der CDU-Fraktion den Beschluss gefasst, zu erwartende Steuerüberschüsse in Höhe von 500 000 Euro für die Sanierung und Ertüchtigung der städtischen Grundschulen zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss, so die Pressestelle im Rathaus, verstoße jedoch nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung gegen geltendes Haushaltsrecht und berücksichtige zudem auch nicht die Regelungen des Saarlandpaktes vom 30. Oktober 2019.

Dieser sehe vor, dass erzielte Überschüsse einer Kommune zur Tilgung von Altschulden eingesetzt werden müssen. „Im Haushaltsjahr erwirtschaftete Mehreinnahmen führen zu einer entsprechenden Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, der zunächst die vorgeschriebene jährliche Tilgung von Liquiditätskrediten gemäß Saarlandpakt sicherstellen soll“, heißt es seitens der Verwaltung. Für das Haushaltsjahr 2020 habe sich ein Defizit in Höhe von 4 296 081 Euro – unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindesttilgung in Höhe von 469 881 Euro ergeben. Laut Haushaltsplan seien keine Überschüsse erwirtschaftet worden.

Mangels vorläufiger Zahlen für die Finanzrechnung 2020 habe zur Beschlusszeit eine Beurteilung hinsichtlich einer Verwendung möglicher Überschüsse nicht erfolgen können, was jedoch erforderlich gewesen wäre. Die Verwendung von Überschüssen, über den Betrag der Mindesttilgung und der vorrangigen Rückführung von Fehlbeträgen hinaus, könne für Investitionen oder zur Tilgung von Liquiditätskrediten erst ab dem zweitfolgenden Haushaltsjahr erfolgen. „Damit war aber auch die im Nachhinein an der Verwaltung geübte Kritik, sie habe ihre finanziellen Möglichkeiten nicht genutzt, unberechtigt“, so der 2. Beigeordnete Guido Freidinger in seiner öffentlichen Stellungnahme.

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