Wahlen Stadt beruft sich auf Wahlgeheimnis

Blieskastel · Wegen der zwei Vorkommnisse in Wahllokalen in Lautzkirchen und in Mimbach bei der Bundestagswahl, bei denen jeweils ein Kind nicht mit in die Wahlkabine gelassen wurde, hat sich jetzt die Stadtverwaltung Blieskastel als zuständige Wahlbehörde zu Wort gemeldet: „Für die Durchführung der Bundestagswahl sind in Blieskastel in 31 Wahlbezirken insgesamt 248 Frauen und Männer aus den Reihen der wahlberechtigten Bürgerschaft ehrenamtlich tätig. Über die allgemeine Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr hinaus leisten diese mit Vor- und Nacharbeiten gut und gerne einen 13-stündigen Dienst, um die Grundlage unserer verfassungsmäßigen Ordnung, die Basis unserer Demokratie, aus dem Volk heraus selbst zu organisieren“, so Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener.

 Bei Wahlen gelten in Deutschland strenge Regeln.

Bei Wahlen gelten in Deutschland strenge Regeln.

Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Die Wahlvorstände würden darüber hinaus durch ein Merkblatt der Landeswahlleiterin über die Rechte und Pflichten informiert, zugleich erhielten die Wahlvorsteher, ihre Stellvertretungen und die Schriftführer eine zweistündige Schulung und Unterweisung durch den Leiter des städtischen Wahlamtes. Zudem gebe es Informationsmaterialien und -filme vom Bundeswahlleiter, die die Arbeit in den Wahlvorständen unterstützten. Als Mitglieder der Wahlvorstände würden dabei überwiegend Vertreter der örtlichen Parteien und Wählergruppen bestellt, aber auch Mitglieder der Ortsräte und Bedienstete anderer Behörden und öffentlicher Institutionen berufen. Alle berufenen Mitglieder, so heißt es aus der Stadtverwaltung weiter, seien „durchweg patente Personen“, die mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz weit über die allgemeine staatsbürgerliche Pflicht hinaus einen Dienst an der Gesellschaft leisten.

„Dass es bei der Auslegung und dem Vollzug von gesetzlichen Vorschriften an der ein oder anderen Stelle zu Diskrepanzen kommen kann, ist verständlich, aber zugleich auch eine Verpflichtung der für den Staat handelnden Personen, für die notwendige Richtigkeit Sorge zu tragen. Gerade bei uns in Deutschland ist es nach dem Zweiten Weltkrieg ein hohes Gut, das Recht auf ein Wahlgeheimnis zu haben, es ist aber auch eine gesetzliche Pflicht“, so die Verwaltungschefin. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob ein minderjähriges Kind die Schule besucht oder schon lesen und schreiben kann. Faber-Wegener: „Es reicht völlig aus, wenn ein Kind bereits einen Verständnisgrad aufweist, dass es durch Zeigen, zum Beispiel auf das im Wahllokal aushängende Stimmzettelmuster, oder Brabbeln auch nur hindeutend sich äußern kann, was eine Person zum Beispiel oben oder unten auf dem Blatt Papier, dem Stimmzettel, ‚gemalt‘ hat.“ Dies werde in aller Regel auf einen Säugling nicht zutreffen, sei aber in den beiden geschilderten Fällen eben anders gewesen.

„Die Wahlvorstände müssen an Ort und Stelle eine Entscheidung treffen, was sie in jedem Einzelfall abwägen. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen haben sie dabei in Lautzkirchen und in Mimbach völlig korrekt gehandelt, weshalb ich mich ausdrücklich vor dieses ehrenamtliche Engagement stelle. Die Wahrnehmung der Gesamtsituation vor Ort ist dabei eine oftmals subjektive Einschätzung, was auf alle Seiten zutreffen wird“, wie die Blieskasteler Bürgermeisterin abschließend weiter mitteilt.

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