Hier geht es um den treuesten Freund des Menschen Soziale Satzungen – dafür gibt’s ein dickes Lob

Blieskastel/Gersheim/Mandelbachtal · Hundesteuer in Blies- und Mandelbachtal: Da findet sich auch eine Zahlungsbefreiung für Herrchen und Frauchen im Seniorenalter.

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Foto: SZ

Volker Rodewald aus Pinningen hat sich bei unserer Zeitung gemeldet, weil er ein schönes Lob loswerden möchte. Dabei verweist er zunächst auf unsere Ausgabe vom 12. Januar. Da ging es um ein Thema, das für Aufregung sorgte: die Hundesteuer in St. Ingbert. Und die damit einhergehende Verärgerung von Frauchen und Herrchen. Wie berichtet beträgt nach der neuen Satzung die jährliche Hundesteuer nun 84 Euro, 114 Euro für den zweiten Hund sowie 156 Euro für den dritten und jeden weiteren Vierbeiner. Damit ist die Steuer für den treuesten Freund des Menschen in 2021 um 24 Euro jährlich gestiegen.

„Ich bitte Sie mal, auch zu berichten, dass die Stadt Blieskastel in dieser Angelegenheit sehr bürgefreundlich ist. Alle Bürger ,die alleinstehend sind und über 70 Jahre alt, sind von der Hundesteuer befreit. Da kann man auch mal positiv von einer Verwaltung sprechen“, schreibt uns Volker Rodewald. Für unsere Zeitung ist der freundliche Brief Anlass genug, um mal nachzuhören, wie es sich mit der Besteuerung in Blies- und Mandelbachtal verhält.

Kommen wir also zur Stadt Blieskastel. Dort, so teilt die Pressestelle mit, erfolgte die Änderung der Hundesteuersatzung 2018. Es gelten damit folgende Regelungen: Für den ersten Vierbeiner, der bellen kann, zahlt man 90 Euro, der zweite schlägt mit 120 Euro zu Buche und für jeden weiteren Hund werden 168 Euro fällig. „Die Befreiung für den ersten Hund allein lebender Halter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und bei denen der Hund am ersten Wohnsitz des Halters dauerhaft gehalten wird, war in der Hundesteuersatzung vom November 1997 das erste Mal enthalten und wurde bei Änderung der Satzung ab 2018 auch übernommen“, teilt die Stadt Blieskastel des Weiteren mit. Zurzeit, so die abschließenden Erläuterungen, registriere man 30 Hundehalterinnen und Hundehalter, die diese Befreiung beantragt haben. im Übrigen sind auf dem Gebiet der Barockstadt aktuell 1370 mehr oder weniger schwanzwedelnde Exemplare aufgelistet.

In der Gemeinde Gersheim sind 720 Hunde angemeldet. Hier kostet der erste Hund 80 Euro, der zweite Bello 110 Euro, und ab dem dritten belaufen sich die Kosten je weiteren Hund auf 165 Euro. Eine Besonderheit stellt die Besteuerung von gefährlichen Hunden dar. Hier werden die Steuersätze mit dem Faktor fünf multipliziert, wie aus der Pressestelle verlautet. Und es gibt noch eine Besonderheit in der Hundesteuersatzung in Sachen pekuniärer Befreiung. So ist es möglich für einen Hund, der nachweislich aus einem Tierheim der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer übernommen wurde, für die ersten zwei Jahre eine Steuerbefreiung zu beantragen.

Und nun zur Gemeinde Mandelbachtal: Regulär beträgt hier die Steuer für den ersten Hund 75 Euro im Kalenderjahr und für den zweiten 110 Euro. Die Befreiung von der Steuer – für maximal zwölf Monate – gilt für Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim. Ebenfalls werden Hunde für Personen mit Schwerbehinderung (mit Merkmalen B, BL, aG, GL, H) von der Hundesteuer befreit. Und es sind in der Gemeinde auch einige Ermäßigungsgründe aufgelistet, die einen Sozialtarif enthalten und auch das Halten von Wachhunden berücksichtigen. Derzeit sind rund 860 Vierbeiner in Mandelbachtal zur Hundesteuer angemeldet.

Noch ein kleiner Gag am Rande, was diejenigen Leute angeht, die ihren Vierbeiner nicht anmelden und lieber die Steuer sparen: In der Stadt Sulzbach gab es vor Jahrzehnten einen Bediensteten, der in der Lage war, solche Hunde aufzuspüren. Er klingelte an Haustüren, und nachdem diese geöffnet war fing er an zu bellen. Und zwar so gut, dass der oder die Hunde zurückbellten. Und schon hatte er die „Delinquenten“.

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