skandal Skandal im Wahllokal

Skandal in einem Blieskasteler Wahllokal: Eine Mutter betrat mit ihrem fünfjährigen Sohn, ein Kindergartenkind, des Lesens und Schreibens noch unkundig, das schmucklose Wahllokal. Nach der Registrierung durch die gestrengen Wahlhelfer nahm das Unheil seinen Lauf: Die Mutter ging gemeinsam mit dem Fünfjährigen zur Wahlkabine und offenbarte ihrem Kind das Wahlgeheimnis, indem sie ihn zusehen ließ, wo sie ihre Kreuzchen machte. Aber dann trieb es diese Mutter auf die Spitze: Sie faltete vorschriftsmäßig den Wahlzettel und wollte ihrem Sohn erlauben, den Wahlzettel in die Urne zu werfen. Hatte es schon vorher nervöses Gemurmel gegeben, als das Kind bei der Wahlhandlung seiner Mutter zusehen durfte, so musste nun aber endlich eingeschritten werden: Der dienstbeflissene Herrscher über den Urnenschlitz machte keinerlei Anstalten den Schlitz freizugeben. Mit dem Hinweis, das Kind sei ja schließlich nicht wahlberechtigt, wurde dem Fünfjährigen der Einwurf in die Wahlurne verweigert. Mit einer ernsten Amtsmiene wurde der Mutter schließlich bedeutet, dass man schon den gemeinsamen Wahlgang nur durch das Zudrücken beider Augen zugelassen habe. Aber dass nun der Junge auch noch den Wahlzettel in die Urne einwerfen sollte – also das ginge überhaupt nicht. Auch der Hinweis, dass der Junge weder lesen noch schreiben könne, konnte die Wahlhelfer nicht erweichen. Erst als die Mutter den Wahlzettel an sich nahm, wurde der Schlitz freigegeben. Nicht nur der Fünfjährige verstand da die Welt nicht mehr.

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