„Plastikmöbel – das geht gar nicht“

Blieskastel · Für rege Diskussionen bei einer Infoveranstaltung unter Gewerbetreibenden in der Homburger Nachbarstadt Blieskastel hat eine neue Richtlinie der Stadt gesorgt: Es geht um die Gestaltung der Flächen und um die Wahrung des barocken Stadtbildes.

 Die Blieskasteler Altstadt soll nicht mit Plunder und Plastik zugestellt werden. Foto: Erich Schwarz

Die Blieskasteler Altstadt soll nicht mit Plunder und Plastik zugestellt werden. Foto: Erich Schwarz

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Grelle Hinweisschilder, schreiende Reklame oder Billigklamotten, die an hässlichen Haken baumeln - passt das zur barocken Altstadt? Die Stadtverwaltung Blieskastel hatte die Gewerbetreibenden zu einer Informationsveranstaltung in die Orangerie eingeladen. Thema des Info-Abends: die neue "Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt Blieskastel ", die der Stadtrat kürzlich beschlossen hatte.

Der Termin war nicht gut gewählt, zumal die Zeit vor Weihnachten die arbeitsintensivste Zeit für Gewerbetreibende im Jahr ist. Insofern war es nicht verwunderlich, dass nicht alle Gewerbetreibenden der Einladung gefolgt waren. Aber es war für die, die gekommen waren, hochinteressant, was auch die rege Diskussion im Anschluss verdeutlichte. Worum geht es? Blieskastel , so sehen es die Experten, habe mit dem historischen Stadtkern ein "städtebauliches Gefüge, das im Saarland einzigartig ist und auch im Vergleich mit anderen deutschen Städten eine Sonderstellung einnimmt".

Um diese Einzigartigkeit nicht zu verlieren, sei die Stadt darauf bedacht, den öffentlichen Raum durch eine Überfrachtung mit privaten Warenauslagen, Werbeständern und Gastronomiemöblierung ,,in seiner städtebaulichen Gestalt nicht qualitativ abzuwerten''. So jedenfalls steht es in der Präambel der neuen Richtlinien. "Die Verschiedenartigkeit der Auslagen, Werbung und Möbel, deren Gestaltung auf die Erregung von Aufmerksamkeit ausgelegt ist, kann zu einer Reizüberflutung im Straßenraum führen, von der Qualität der gebauten Umgebung ablenken", heißt es weiter. Oder: "Der öffentliche Raum im Altstadtbereich soll angemessen und anspruchsvoll gestaltet werden".

In der 34-seitigen Richtlinienbroschüre, die den Gewerbetreibenden mitgegeben wird, sind etwa die Art der Außenmöblierung, die Art und Größe sowie die Beschriftung von Sonnenschirmen, Pflanzkübeln und Warenaufstellern genau geregelt. Auch die Platzierung von Werbeaufstellern, so genannten Kundenstoppern, wurde neu formuliert. Zukünftig müssen diese Gegenstände der Sondernutzung mit Plänen, Zeichnungen oder Fotos und der Angabe der genauen Maße bei der Stadt beantragt werden. Dann werde die Stadt eine detaillierte Genehmigung erteilen, deren Einhaltung zudem auch überprüft werde. So werde zukünftig ein Gastronom pro Quadratmeter Außenbewirtschaftung im Monat drei Euro bezahlen müssen. Das Aufstellen von Warenständern kostet pro Monat und Quadratmeter 2,50 Euro, "Kundenstopper" 3,50 Euro. Fürs Kiosk sind pro Monat und Quadratmeter sechs Euro zu berappen. Die Genehmigungen seien in jedem Jahr neu zu beantragen. Auch soll ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung gelegt werden: "Plastikmöbel im Außenbereich der barocken Altstadt - das etwa geht gar nicht", so Doris Leutz-Maret.

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