Gewaltige Veränderungen Parksituation in Blieskastel wird sich grundlegend ändern

Blieskastel · In der Innenstadt von Blieskastel wird es künftig zwei Parkzonen mit unterschiedlicher Maximalparkdauer geben. Doch was ist mit den Anwohnern?

 Was das Parken in Blieskastel angeht, so gibt es ab Januar gravierende Veränderungen.

Was das Parken in Blieskastel angeht, so gibt es ab Januar gravierende Veränderungen.

Foto: Hans Hurth

Auf gewaltige Veränderungen einstellen müssen sich die Blieskasteler Bürger im kommenden Jahr. Denn dann steht ein großes Projekt an: der Bau der neuen Umgehungsstraße (wir berichteten mehrfach). Er stellt die Stadtverwaltung vor große Herausforderungen. Die bisherige Parksituation wird sich grundlegend ändern, soviel steht fest. Ein neues Parkkonzept tritt am 1. Januar in Kraft und wird schrittweise umgesetzt. Das teilt die Erste Beigeordnete, Lisa Becker, mit. Ihren Angaben zufolge ist die Innenstadt künftig in zwei Parkzonen unterteilt: in Zone A, die die Innenstadt umfasst und in der es eine zeitliche Begrenzung des Parkens von einer Stunde geben wird. Und in Parkzone B, die die Florian- sowie die Bahnhofstraße umfasst und in der es eine zeitliche Begrenzung von drei Stunden geben wird. Bürgerinnen und Bürger mit einem Anwohnerparkausweis können bis auf wenige Ausnahmen überall zeitlich unbegrenzt parken. Daneben wird es in etwas weiterer Entfernung Parkplätze für Dauerparker geben. In Parkzone A wird ab Januar eine Begrenzung von einer Stunde eingeführt, wovon die Parkplätze an der Festhalle sowie zwischen Festhalle und Rathaus II zunächst noch ausgenommen sind. Parkzone B und die Ausweichparkplätze für Dauerparker werden im Frühjahr ausgewiesen. Parkausweise können beim Bürgerbüro beantragt werden. Das Formular wird kommende  Woche über die Homepage der Stadt abrufbar sein. Die Ausweise (für 1 Jahr) kosten 30 Euro. Geparkt werden kann damit in der Altstadt, in Florian- und Bliesgau-
straße. Während der Geschäftszeiten ( Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 8-15 Uhr) sind die Von-der-Leyen-Straße, die Schlossbergstraße und der Paradeplatz vom Anwohnerparken ausgenommen.