Das Bestattungswesen im Wandel der Zeit Ortsrat Blieskastel-Mitte Pro Mitspracherecht im Friedhofswesen

Blieskastel · Der Ortsrat will auf den Friedhöfen in Blieskastel eine möglichst breite Palette an Bestattungsformen.

 Auch auf dem Friedhof Blickweiler sind Bestattungen in Urnen-Stelen stark nachgefragt. Im Jahr 2018 gab es in der Stadt Blieskastel 235 Beisetzungen, davon 164 in Urnen.

Auch auf dem Friedhof Blickweiler sind Bestattungen in Urnen-Stelen stark nachgefragt. Im Jahr 2018 gab es in der Stadt Blieskastel 235 Beisetzungen, davon 164 in Urnen.

Foto: Hans Hurth

In seiner November-Sitzung befasste sich der Ortsrat Blieskastel-Mitte mit der Gestaltung der verschiedenen Grabarten auf den drei Stadtteil-Friedhöfen Alschbach, Lautzkirchen und Mitte. Ortsvorsteher Jürgen Trautmann (CDU) erwähnte das im Jahr 2017 durch die Friedhofsverwaltung der Stadt erarbeitete Konzept, in dem den strukturellen Veränderungen im Bestattungswesen begegnet und die wirtschaftlichen Aspekte und in der Folge die künftige Gebührenentwicklung mit berücksichtigt werden sollten.

„In einem ersten Schritt fasste der Stadtrat Ende Dezember 2017 einen Grundsatzbeschluss mit Festlegung der Eckpunkte für das künftige Friedhofswesen“, so Jürgen Trautmann.“ Der Beschluss legt fest, dass alle Friedhöfe im Stadtgebiet erhalten bleiben und der Verpflichtung, Grabstätten für die Beisetzung von Särgen und Urnen anzubieten, auf jedem Friedhof nachgekommen werde, dies in Eigenverantwortung der Gemeinden. Es besteht jedoch für die Stadt keine Verpflichtung, alle denkbar möglichen Varianten der Grabgestaltung für Sarg- und Urnenbeisetzungen auf allen Friedhöfen in ihrem Gebiet anzubieten“, hielt Trautmann fest.

Die Stadt Blieskastel habe demnach unter wirtschaftlichen Aspekten die Entscheidung zu treffen, welche Grabarten auf welchen Friedhöfen zur Verfügung gestellt werden. Daher habe der Stadtrat weiter festgelegt, dass dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachfrage die bisher angebotenen Grabarten auf allen Friedhöfen generell reduziert und nicht auf allen Friedhöfen mehr angeboten werden. „Bislang fand jedoch die vom Stadtrat gewünschte gesamtstädtische Lösung in den Ortsräten keine Zustimmung, weshalb die Verwaltung zu Beginn dieses Jahres in einem Arbeitskreis ,Friedhof‘ dies zum Thema machte. Doch auch in diesem Kreis konnte bis November noch keine einheitliche Empfehlung formuliert werden“, so Trautmann. Nun seien die Ortsräte gefordert, wie sie sich ihren Friedhof bezüglich der Grabarten in Zukunft vorstellen, auch bei der Anschaffung von Urnenwänden und Urnenstelen wie etwa in Blickweiler.

Der Ortsrat Mitte diskutierte engagiert und stellte heraus, dass er in den letzten Jahren auf die verschiedenen Anforderungen aus der Bevölkerung hinsichtlich der Bestattungsarten und der sich wandelnden Trauerkultur reagierte. „Neben der Waldruhestätte in Blickweiler kamen Sarg-, Rasen- und Urnenbestattungen und sogar ein Kolumbarium in Lautzkirchen hinzu“, hielt Jürgen Trautmann fest, ehe das kommunale Gremium seinen Beschluss fasste: „Da es sich bei einer Bestattung auch um den letzten Willen des Verstorbenen handelt, soll die Stadtverwaltung keine Einschränkungen mit Blick auf die gängigen Bestattungsarten machen. Darüber hinaus muss innerhalb des Stadtteils Mitte mit seinen drei Ortsteilen ein Gleichklang der Bestattungsarten erfolgen. Anonyme Beisetzungen sollten auf den jeweiligen Friedhöfen möglich sein. Dem Ortsrat muss im Friedhofswesen ein Mitspracherecht eingeräumt werden, da die einzelnen Ortsratsmitglieder die ersten sind, die von der Bevölkerung in solchen Angelegenheiten angesprochen werden“, so notierte am Ende Schriftführerin Norgard Brockmann-Gaa den Beschluss des kommunalen Gremiums.

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