Nächtliche Verfolgungsfahrt endet im Graben

Blieskastel · Ein aufmerksamer Bürger alarmierte am Wochenende die Polizei, da er ein in Webenheim gestohlenes Auto entdeckt hatte. Beim Eintreffen der Beamten floh der Fahrer. Nachdem er die Kontrolle über den PKW verloren hatte kam es zu einem Unfall.

 Der verunglückte VW Caddy auf dem Bliestal-Freizeitweg. Foto: Marco Nehlig/Feuerwehr

Der verunglückte VW Caddy auf dem Bliestal-Freizeitweg. Foto: Marco Nehlig/Feuerwehr

Foto: Marco Nehlig/Feuerwehr

Am frühen Samstagmorgen wurde in Webenheim ein VW-Caddy gestohlen. In Tatortnähe blieb ein wohl zuvor in Homburg gestohlener Motorroller zurück. In der Nacht von Samstag auf Sonntag alarmierte schließlich ein Webenheimer Bürger die Polizei . Er hatte den entwendeten Pkw in Homburg-Schwarzenacker gesichtet. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen wurde das entwendete Fahrzeug von einem Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Blieskastel in Wörschweiler wahrgenommen. Der Fahrzeugführer ergriff sofort die Flucht. Bei der anschließenden Verfolgungsfahrt durch Wörschweiler, Bierbach, Lautzkirchen und Blieskastel legte der Verfolgte eine halsbrecherische Fahrweise hin. Es wurden auch innerorts Geschwindigkeiten von über Tempo 100 gefahren.

In Blieskastel wurde der Pkw auf den Bliestal-Freizeitweg geführt. Hier verlor der Fahrzeugführer in einer Bodensenke die Kontrolle über seinen Pkw. Der Pkw schlug mehrmals funkenschlagend auf die Fahrbahn auf, wurde schließlich durch die Luft katapultiert und landete in einem Gebüsch. Eine Person war in dem Fahrzeug eingeklemmt.

Umgehend wurden durch Blieskasteler Feuerwehrleute die Unfallstelle absichert und ausgeleuchtet. Gleichzeitig wurde die technische Rettung aufgebaut. Mittels der Rettungsscheren und dem Spreizer wurde die Sofortrettung eingeleitet. Alle drei Insassen wurden teilweise schwer verletzt in Krankenhäuser gebracht. Sie standen wohl auch unter dem Einfluss von Drogen. Die Männer im Alter von 19 bis 20 Jahren stammen aus Zweibrücken, Homburg und Blieskastel . Sie sind bei der Polizei keine Unbekannten.

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