Jetzt wird der Kirchheimer Hof saniert Juristische Niederlage für den Landkreis

Blieskastel/Breitfurt · Kirchheimer Hof und kein Ende: Die Stadt Blieskastel siegt vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes.

 Unser Bild zeigt das Herrenhaus des Kirchheimer Hofs in Breitfurt. Ihm soll wieder Leben eingehaucht werden. 

Unser Bild zeigt das Herrenhaus des Kirchheimer Hofs in Breitfurt. Ihm soll wieder Leben eingehaucht werden. 

Foto: Guido Freidinger

Nun wurde ein weiteres Kapitel der unendlichen Geschichte des Kirchheimer Hofes zwischen Breitfurt und Bliesdalheim aufgeschlagen: Die Stadt Blieskastel siegte in einem Rechtsstreit gegen den Saarpfalz-Kreis, wie am Montag bekannt wurde. Es ist damit eine Niederlage auch für Landrat Theophil Gallo.

Rückblende: In etlichen Ausschuss- und Stadtratssitzungen hatten sich die Mandatsträger in Blieskastel mit der Causa Kirchheimer Hof beschäftigt. Der Streit mit Besitzer Oliver Schmitt nahm dabei mitunter groteske Züge an, es wurde sogar gemunkelt, dass eine Abordnung aus dem Landratsamt in einer abendlichen Sitzung versucht haben soll, die Blieskasteler Genossen auf Linie zu trimmen.

Der Besitzer des Kirchheimer Hofes, der Unternehmer Oliver Schmitt, war zunächst davon ausgegangen, dass der bauliche Zustand des ehemaligen Herrenhauses so desolat sei, dass eine Sanierung oder Renovierung ausgeschlossen sei. Er hatte dann bei der Stadt beantragt, auf dem Gelände ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten, weil er dort den Betrieb einer Baumschule beginnen wollte. Er stützte sich dabei auf einige Gutachten, nach denen eine Bebauung im Außenbereich, so die amtsdeutsche Bezeichnung für eine solche Wohnlage, zulässig sei.

Die Stadt Blieskastel wollte der Argumentation des Besitzers Schmitt nicht folgen, der Betrieb einer solchen Baumschule müsse nicht unbedingt ein Wohnhaus in unmittelbarer Nähe bedingen, hieß es. Also wurde, wieder amtsdeutsch, das Einvernehmen nicht hergestellt, Schmitts Antrag also abgelehnt.

Das sah Landrat Gallo in seiner Eigenschaft als Chef der Unteren Bauaufsicht (UBA) des Saarpfalz-Kreises allerdings anders. Der Landrat kassierte den Beschluss, der von den Blieskasteler Ratsherren und -damen parteiübergreifend gefasst worden war und stellte seinerseits das Einvernehmen her. Aus Sicht des Landrates hätte Oliver Schmitt dann ein Haus im Außenbereich errichten können, zusammen mit dem Betrieb einer Baumschule.

Dieser Argumentation folgte nun aber das Verwaltungsgericht des Saarlandes nicht, sondern kippte den Beschluss des Landrates. Die Kooperation von Grünen und Sozialdemokraten im Stadtrat begrüßt nun einhellig das Urteil des Verwaltungsgerichtes. In einer Stellungnahme der SPD Breitfurt heißt es, durch die „Beharrlichkeit in der Sache Kirchheimer Hof“ sei man dem erklärten Ziel nähergekommen: der Sanierung des Herrenhauses.

Wörtlich heißt es: „Wir hatten immer die Befürchtung, dass die Genehmigung eines Neubaus die Sanierung (des Herrenhauses) verhindert oder zumindest verzögern könnte“. Als „Beweis“ nennt man den Bauantrag des Eigentümers zur Sanierung kurz nach der Veröffentlichung des Urteils. Das mag Zufall sein, aber in Gesprächen mit unserer Zeitung hatte Oliver Schmitt bereits lange vorher mitgeteilt, dass er mit den Denkmalschützern einig geworden sei und nun einer Sanierung des Herrenhauses nichts mehr im Wege stehe.

Zunächst habe es so ausgesehen, dass die Bausubstanz des Herrenhauses so marode gewesen sei, dass eine Sanierung nicht mehr zu leisten gewesen wäre. Deshalb habe er, Schmitt, auch den Antrag zum Bau eines Wohnhauses neben einer einzurichtenden Baumschule eingereicht. Nach einer näheren und weiteren Begutachtung sei man dann aber übereingekommen, das Herrenhaus doch noch zu retten.

Bereits lange vor dem jetzigen Gerichtsurteil hatte der Eigentümer mit der Sanierung des Herrenhauses begonnen. Landrat Theophil Gallo, der Oliver Schmitt im Bezug auf den Kalksteinbruch, der von Schmitt zwischen Erfweiler-Ehlingen und Rubenheim betrieben wird, durchaus auch schon öffentlich kritisierte, hatte indes beim Vorhaben von Schmitt hinsichtlich des Kirchheimer Hofs eine Lanze für den Eigentümer gebrochen: „Weder der Bund, noch das Land, noch der Kreis oder die Stadt können den Kirchheimer Hof sanieren. Das kann nur der Eigentümer“, so das Credo des Landrates. Nach Aussage des Zweiten Beigeordneten der Stadt Blieskastel, Guido Freidinger (SPD), erwägt der Rechtsbeistand des Saarpfalz-Kreises gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berufung einzulegen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

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