Breitfurt Kirchheimer Hof bleibt Zankapfel

Breitfurt · Eigentümer Oliver Schmitt möchte auf dem Gelände des Hofes ein Wohnhaus bauen. Die Grünen im Blieskasteler Stadtrat bleiben weiterhin skeptisch, was das Bauvorhaben angeht, die SPD fühlt sich unzureichend informiert.

 Am idyllisch gelegenen Kirchheimer Hof scheiden sich die politischen Geister.

Am idyllisch gelegenen Kirchheimer Hof scheiden sich die politischen Geister.

Foto: Erich Schwarz

Es bleibt weiterhin zumindest spannend in der Auseinandersetzung in Sachen Kirchheimer Hof. Auch nach dem vom Besitzer Oliver Schmitt vermeldeten „Erfolg“ beim Oberverwaltungsgericht (OVG), bleiben vor allem die Grünen im Blieskasteler Stadtrat mehr als skeptisch. Die gelernte Juristin Lisa Becker, Stadtratsmitglied der Grünen, hat sogar das „Entsetzen“ gepackt bei der Lektüre der Saarbrücker Zeitung und deren Berichterstattung über die neueste Entwicklung auf dem Kirchheimer Hof. Lisa Becker stellt aus ihrer Sicht klar, dass es sich nicht um ein „Urteil“ handele, sondern das OVG habe lediglich „einen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz“ gefasst. Man könne „eine Bauvoranfrage grundsätzlich immer stellen“, so die Stadträtin.

Eine andere Sache sei es, ob dann die „Genehmigung“ einer solchen rechtmäßig sei. Und genau diese Frage der Rechtmäßigkeit sei nicht vom OVG entschieden worden. Das Gericht habe in diesem Fall zunächst einmal nur die Zulässigkeit geprüft, nicht in der Sache. Die Baugenehmigung dürfe dem Besitzer so lange nicht erteilt werden („aufschiebende Wirkung“), so lange nicht über den Widerspruch der Stadt und einer eventuell sich anschließenden Klage gegen die Entscheidung des Landrates beziehungsweise des Saarpfalz-Kreises entschieden worden sei. Deshalb sei etwa die Aussage des Unternehmers Schmitt, das Haus könne nun gebaut werden, nach der Auffassung von Lisa Becker „schlicht falsch“.

Und weiter: „Ob das Haus genehmigt werden darf, ist nach wie vor nicht höchstrichterlich entschieden worden“, sondern dies könne erst nach dem Widerspruchsverfahren und einem sich eventuell anschließenden Klageverfahren entschieden werden. Auch die Aussage von Schmitt, er könne nun eine Bauvoranfrage für das Wohnhaus einreichen, sei – so die Grünen-Juristin – „nicht korrekt“. Sondern: „Eine Bauvoranfrage hat Herr Schmitt längst eingereicht. Im nächsten Schritt müsste er dann eine Baugenehmigung beantragen“.

Die SPD im Stadtrat indes fühlt sich – so ihr Fraktionsvorsitzender Guido Freidinger – „nicht oder nicht ausreichend von der Bürgermeisterin informiert“. In einer Stellungnahme für seine Fraktion stellte der Breitfurter Kommunalpolitiker heraus, dass man über keinerlei Informationen über Bauvoranfragen oder auch über Entscheidungen des OVG verfüge. „Was wir wissen, wissen wir aus der Saarbrücker Zeitung.“ Seine Fraktion habe bisher immer unmissverständlich deutlich gemacht, dass es ihr „nicht um die Verhinderung eines Bauvorhabens, sondern um die Einhaltung von Recht und Gesetz“ gehe, und da spiele die Person des Bauherrn keine Rolle. Die SPD-Fraktion wolle erreichen, dass jenes Gesamtensemble Kirchheimer Hof, was für die Region einen hohen kulturhistorischen Wert besitze, in seiner Gesamtheit erhalten bleibt. Dafür habe man sich die ganze Zeit immer „kompromisslos“ ausgesprochen.

Die Tatsache, dass Schmitt nun ein Konzept vorgelegt habe, welches die Erhaltung des Gesamtensembles auch einschließlich des Herrenhauses vorsieht, entspreche „ganz den Vorstellungen“ seiner Fraktion. Man werde auch zukünftig alle Bemühungen, die sich an diesem Ziel orientierten, seien es die des Landrates oder die des Eigentümers, „wie bisher konstruktiv begleiten“.

Zur Erinnerung: Für den Unternehmer Schmitt war „ganz klar“, dass er nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nun ein Wohnhaus auf dem Gelände des Kirchheimer Hofes errichten könne. Einzige Bedingung sei die gleichzeitige Einrichtung einer Baumschule. Zudem hatte der promovierte Unternehmer auch zugesichert, dass er das gesamte Ensemble Kirchheimer Hof erhalten wolle. Hier war bisher strittig gewesen, ob das große Herrenhaus überhaupt noch zu retten, sprich zu sanieren sei. Der Stadtrat von Blieskastel hatte bezüglich des Wohnhauses kein „Einvernehmen“ hergestellt.

Diese Entscheidung hatte wiederum der saarpfälzische Landrat Theophil Gallo wieder „kassiert“ und in seiner Eigenschaft als Chef der Unteren Bauaufsicht das Einvernehmen hergestellt. Dagegen klagt die Stadt Blieskastel vor dem Oberverwaltungsgericht.

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