Kein Standgeld für BiergartenBiergarten-Betreiber auf dem Paradeplatz zahlen keine Standgebühr

Blieskastel. Wer geglaubt hatte, mit der Änderung der Marktsatzung durch den Blieskasteler Stadtrat Ende Juni sei der Streit um den Biergarten auf dem Paradeplatz endgültig beendet, irrte. In dieser Woche hat der Vorsitzende des Handelsverbandes der Marktkaufleute Südwest, der Blieskasteler Erhard Theobald, eine neue Kampflinie eröffnet

 Der Biergarten auf dem Blieskasteler Paradeplatz sorgt wieder für Diskussionsstoff. Foto: SZ

Der Biergarten auf dem Blieskasteler Paradeplatz sorgt wieder für Diskussionsstoff. Foto: SZ

Blieskastel. Wer geglaubt hatte, mit der Änderung der Marktsatzung durch den Blieskasteler Stadtrat Ende Juni sei der Streit um den Biergarten auf dem Paradeplatz endgültig beendet, irrte. In dieser Woche hat der Vorsitzende des Handelsverbandes der Marktkaufleute Südwest, der Blieskasteler Erhard Theobald, eine neue Kampflinie eröffnet. Sein Vorwurf: Die Betreiber des Biergartens müssen offenbar keine Gebühren für die Fläche auf dem Paradeplatz zahlen. Solche Gebühren werden in der Regel im Rahmen einer Sondernutzungssatzung fällig, wenn zum Beispiel Gaststätten im Sommer öffentliche Flächen für Außenbestuhlung nutzen, oder Kirmesgeschäfte Stände oder Karussells auf öffentlichen Flächen aufstellen wollen. In einem unserer Zeitung vorliegenden Brief an Landrat Clemens Lindemann kritisiert Theobald, in der Verwaltungsakte der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises fehle der Hinweis auf die bestehende Sondernutzungssatzung sowie die Festsetzung einer Sondernutzungsgebühr. Der Biergarten-Betreiber müsse somit nichts für die in Anspruch genommene Fläche zahlen. Verzicht auf 8000 Euro?Für die vorgesehenen zweieinhalb Monate Biergarten-Betrieb errechnet Theobald in seinem Brief bei einem Gebührensatz von 4,50 Euro pro Quadratmeter im Monat eine mögliche Nutzungsgebühr von rund 8000 Euro. Gegenüber unserer Zeitung rechnet Theobald sogar noch weiter: "Für die Fläche in der Größe des Biergartens müssten wir Markthändler beim Kirmeskrammarkt 230 Euro pro Tag berappen." Der Pressesprecher der Stadt Blieskastel, Fredi Brabänder, räumt auf Anfrage unserer Zeitung ein, dass die Biergarten-Betreiber bisher keine Nutzungsgebühren zahlen mussten: "2007 war der Biergarten quasi nur geduldet. Inzwischen ist der Bauantrag im Einvernehmen mit der Denkmalbehörde ordentlich genehmigt. Die Stadt hat für den Biergarten aber keine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Daher wird auch keine Gebühr fällig." Immerhin habe der Betreiber schon die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens zu tragen gehabt. Die Kreisverwaltung in Homburg sieht sich trotz des Theobald-Briefes an den Landrat in der Sache längst aus dem Spiel. "Wir erteilen Baugenehmigungen auch bei Volksfesten wie etwa in Webenheim beim Bauernfest für Stände und Zelt-Konstruktionen. Standgebühren und Schankerlaubnisse sind allerdings ausschließlich Sache der Stadt", so der Pressesprecher der Kreisverwaltung, Udo Steigner. Meinung

Zweierlei Maß schafft Ärger

Von SZ-RedakteurCarlo Schmude Der Biergarten auf dem Blieskasteler Paradeplatz wird von vielen Besuchern der Stadt als belebendes Element gesehen. Schon am kommenden Wochenende ist die große Laube wieder Schauplatz eines attraktiven Musik-Events, vom lauschigen Tagesbetrieb einmal ganz abgesehen. Dennoch darf die Stadtverwaltung in der Unterstützung dieses privaten Unternehmens nicht mit zweierlei Maß messen. Gastronomie-Betriebe müssen in der Altstadt für jeden Tisch und jeden Stuhl auf öffentlicher Fläche Gebühren zahlen. Das muss für die Konkurrenz auf dem Paradeplatz auch gelten, sonst handelt die Stadtverwaltung sich zu Recht eine Menge Ärger ein.

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