Breitfurt Kein Einvernehmen beim Kirchheimer Hof 

Blieskastel · Die Stadt Blieskastel hat gegen einen Bescheid des saarpfälzischen Landrates Theophil Gallo Rechtmittel eingelegt und einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht gestellt. Grund: Der Unternehmer Oliver Schmitt will auf dem Gelände des denkmalgeschützten Kirchheimer Hofes bei Breitfurt eine Baumschule eröffnen und daneben ein Wohn- und Geschäftshaus errichten. Der Stadtrat Blieskastel hatte dieses Ansinnen einstimmig abgelehnt, der Landrat hatte sich über diesen Beschluss hinweggesetzt und das Einvernehmen hergestellt (wir berichteten). Die SPD hat jetzt in einer Presseerklärung ihre Haltung dazu noch einmal deutlich gemacht. Wie SPD-Fraktionschef Guido Freidinger aus Breitfurt mitteilt, habe sich seine Fraktion der Einschätzung der Fachleute aus der Verwaltung angeschlossen und dem Widerspruch zugestimmt. Es handele sich hier um den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in einer privilegierten Lage. Die Genehmigung eines solchen Bauvorhabens sei an klare gesetzliche Ausnahme-Tatbestände geknüpft, die nach Auffassung der Experten im städtischen Bauamt nicht erfüllt seinen.

 Der Kirchheimer Hof in Breitfurt droht zu verfallen. Der Besitzer zeigt sich nach Angaben des Saarpfalz-Kreises jedoch kooperativ.

Der Kirchheimer Hof in Breitfurt droht zu verfallen. Der Besitzer zeigt sich nach Angaben des Saarpfalz-Kreises jedoch kooperativ.

Foto: Erich Schwarz

„Bauvorhaben im Außenbereich, also außerhalb von geschlossenen Ortschaften, dürfen nach Baugesetzbuch nur errichtet werden, wenn sie einer privilegierten Funktion dienen. Der Bauherr beansprucht diese Privilegierung für sein Bauvorhaben, da er an dieser Stelle auch eine ,Containerbaumschule’ errichten will. Die Fachleute der Stadt halten dem entgegen, dass die besagte Baumschule bisher nicht existiert und es auch keinerlei Anzeichen gibt, dass sie tatsächlich an dieser Stelle entstehen soll, und damit auch die behauptete Privilegierung für das Wohngebäude von vornherein nicht gerechtfertigt ist. Sie sagen darüber hinaus, dass selbst wenn die Baumschule errichtet werden sollte, für den Betrieb dieser Baumschule das beabsichtigte selbst nicht privilegierte Wohn- und Geschäftshaus nicht erforderlich und damit auch nicht zulässig ist“, so Freidinger.

Die SPD-Stadtratsfraktion habe deutlich gemacht, dass es ihr nicht um die Verhinderung eines Bauvorhabens, sondern um die Einhaltung von Recht und Gesetz gehe, egal wer der Bauherr ist. Nach Auffassung der SPD gehe es mit Blick auf das benachbarte Denkmal aber auch um die Wahrung eines öffentlichen Interesses, nämlich den Erhalt eines historisch bedeutsamen Gebäude-Ensembles, das für Breitfurt und die ganze Region „einen hohen kulturhistorischen Wert besitzt“. Öffentliches Interesse in diesem Zusammenhang bedeute, „dass wir uns wünschen, dass der Eigentümer des Denkmals sich an die klaren gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzes hält und sich für den Erhalt des Denkmals, das er ja in Kenntnis der Denkmalschutzauflagen erworben hat, kümmert“, so die SPD. Eine solche Bekümmernis hätten die „besorgten Bürger aber im bisherigen Umgang mit dem Ensemble nicht erkennen können“. Er habe diese nach dem Bekunden der Bürgermeisterin ausdrücklich abgelehnt, so der Sprecher der SPD-Fraktion. „Wir wollen mit dieser Entscheidung aber auch unsere kommunale Planungshoheit wahren und zugleich einer möglichen Fehlentwicklung vorbeugen: Denkbar ist, dass an der einen Stelle rechtswidrig ein Gebäude neu errichtet wird und ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Nachbarschaft zunehmend verfällt und dann, weil es in Bezug auf die Wohnnutzung des neuen Gebäudes (Eventhaus?) zunehmend als störend empfunden, irgendwann unwiederbringlich beseitigt wird. Es ist schade, dass anstatt einer einvernehmlichen Lösung nun die Gerichte entscheiden müssen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende abschließend.

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