Umweltfrevel in Blieskastel Illegale Müllentsorgung auf Blieskasteler Friedhöfen

Blieskastel · Die Stadtverwaltung kündigt Kontrollen an. Müllsündern drohen im Extremfall Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.

 Dieser Abfall wurde vergangene Woche vor dem Friedhof in der Blickweilerstraße entsorgt.

Dieser Abfall wurde vergangene Woche vor dem Friedhof in der Blickweilerstraße entsorgt.

Foto: H. Dörge

Immer wieder werden Abfälle aus privaten Haushalten in den Abfallcontainern der Blieskasteler Friedhofsanlagen entsorgt. Das belaste nicht nur die zuständigen Mitarbeiter, sondern letztendlich auch den Steuerzahler, klagt die Stadtverwaltung Blieskastel.

Auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet befinden sich Möglichkeiten zur getrennten Abfallentsorgung in Zusammenhang mit der Gräberpflege vor Ort. Leider häuften sich gerade in den vergangenen sechs Monaten illegale Müllentsorgungen über die Abfallbehältnisse für Grünschnitt und Plastik. Immer wieder sind beispielsweise größere Mengen Gras- und Heckenschnitt, Laubkehricht, Gemüseabfälle, Kartoffelschalen etc. in den Grünabfallcontainern an den Friedhöfen zu finden. Mehrfach wurden bereits Personen beobachtet, die mittels Pkw größere Mengen in Säcken antransportieren und hier schnell deponieren. „Entsorgt“ werden aber inzwischen auch Hausmüll, Windeln oder Plastikverpackungen. In Lautzkirchen wurde schon mehrfach Katzenstreu wie auch Hundekot abgelegt, wenn auch teilweise fein säuberlich verpackt. Das alles ist inzwischen nicht nur eine Zumutung für die involvierten Mitarbeiter, die diesen Abfall sortieren müssen. Die Deponie auf dem Hölschberg nimmt inzwischen keinen „unreinen“ Grünabfall mehr an, er muss „sortenrein“ sein. Selbst Grabgestecke, Pflanzen mit Wurzeln- und Erdanteile müssen aussortiert werden. Zudem verursachen illegale Entsorgungen auch unnötige Kosten für alle Steuerzahler. Die zeit- und kostenintensiven Sortierarbeiten belasten nämlich den Gebührenhaushalt des jeweiligen Friedhofes und werden letztlich an die Friedhofsnutzer weitergegeben. Darüber hinaus handelt es sich bei solchen Delikten um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro belegt werden kann, so die Stadtverwaltung. Entsorgungen werden zwar gelegentlich von Bürgern angezeigt, diese möchten sich dann aber nicht als Zeugen zur Verfügung stehen. Damit könne eine solche Verfehlung dann jedoch nicht geahndet werden. Die Verwaltung appelliert an alle Besucher der Friedhöfe, hier keinen Garten- oder Hausmüll zu entsorgen. Es gebe viele Möglichkeiten, privaten Abfall korrekt zu entsorgen. Ab sofort würden regelmäßige Kontrollen durchgeführt und gegebenenfalls Bußgelder verhängt.

Hinweise nimmt auch die Blieskasteler Friedhofsverwaltung unter Tel. (0 68 42) 926 13 09 oder friedhofsamt@blieskastel.de entgegen.

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