Breitfurt Gesamtensemble soll erhalten bleiben

Breitfurt/Homburg · Im Streit um die Sanierung des denkmalgeschützten Kirchheimer Hofs in Breitfurt deutet sich eine Lösung an.

 Die Orangerie des Kirchheimer Hofes in Breitfurt und das Herrenhaus (hinten) sollen erhalten bleiben.

Die Orangerie des Kirchheimer Hofes in Breitfurt und das Herrenhaus (hinten) sollen erhalten bleiben.

Foto: Erich Schwarz

Die Bemühungen von Landrat Theophil Gallo beim Kirchheimer Hof in Breitfurt haben offenbar zu einer Lösung für das Herrenhaus und der Orangerie geführt. Wie Gallo mitteilt, werde sich Unternehmer Oliver Schmitt, der auch den Steinbruch in Rubenheim betreibt, neben der Sanierung der Orangerie, für die bereits eine Bauvoranfrage gestellt wurde (wir berichteten), nun auch in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde dem Herrenhaus widmen. Der Landrat freue sich über das Ergebnis des von ihm eingeleiteten und begleiteten Abstimmungsprozesses.

„Durch vertrauensvolle, ausschließlich auf der Sachebene geführte Gespräche ist es gelungen, gemeinsam mit dem Eigentümer und dem Landesdenkmalamt ein Konzept zu erarbeiten, das den Erhalt des Gesamtensembles und insbesondere des Herrenhauses gewährleistet“, betont der Landrat. Dies sei von Anfang an seine Absicht gewesen. In Sachen Denkmalschutz habe der Kreis originär keine Zuständigkeit. Hier sei das Landesdenkmalamt/der Landesdenkmalrat zuständig. Rechtlich gebe es keine Handhabe, den Eigentümer verbindlich zu verpflichten, das Herrenhaus gegen den drohenden Zusammenbruch abzusichern, zu erhalten oder zu restaurieren. „Deshalb ist schnell klar gewesen, dass nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine wirkliche nachhaltige Lösung herbeigeführt werden kann“, unterstreicht Gallo. Nach einem Gespräch mit Peter Lupp, Mitglied des Landesdenkmalrates, der zugleich Sachverständiger für denkmalschutzkonforme Bausanierungen ist, habe man Kontakt zum Eigentümer hergestellt. Dabei sei es gelungen, sich auf ein gemeinsames Grundverständnis über die kulturhistorische Bedeutung des Erhalts des Hofes und insbesondere des Herrenhauses zu verständigen, dem zufolge der Eigentümer seine zunächst bestehenden Abrissabsichten zurückgestellt habe. „Die Zusammenarbeit mit dem Unternehmer war von Anfang vertrauensvoll, verbindlich und auch konstruktiv. Die Ernsthaftigkeit der Bemühungen von Herrn Schmitt stand außer Zweifel. Im Gegenteil, er belegte diese stets durch die Einhaltung getroffener Zusagen“, heißt es aus dem Landratsamt. Es sei wichtig zu wissen, dass zu Beginn des Ganzen die Restaurierung des Herrenhauses an den damaligen denkmalschutzrechtlichen Auflagen, die einen enormen finanziellen Aufwand bedeutet hätten, zu scheitern drohte. Daraus resultierte die Absicht, alternativ einen Neubau an einem anderen Standort in der Nähe des Herrenhauses zu errichten. Hierfür wurde eine Bauvoranfrage an den Saarpfalz-Kreis gestellt.

„Die Absicht des Eigentümers, mithilfe eines auf dem Gelände geplanten Gewerbebetriebs die Mittel zu erwirtschaften, die für den Erhalt des Kirchheimer Hofs notwendig würden, verstehe ich absolut, ebenso den Wunsch, sein Eigentum nutzen zu können“, so der Landrat. Schmitt beabsichtige, auf dem Gelände eine Baumschule zu betreiben. Bei der Bauvoranfrage für das Wohnhaus war streitig, inwieweit dieses den Zwecken des angestrebten Betriebes der Baumschule diene und das Bauvorhaben somit aufgrund der vorgesehenen Lage im Außenbereich als privilegiert angesehen werden könne. Die vorgetragenen Argumente sowie insbesondere eine schriftliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer hätten, so der Landrat, genügt, die Privilegierung zu bejahen. Die Stadt Blieskastel, die in dem Verfahren beteiligt wurde, hatte dies jedoch abgelehnt, ebenso der Stadtrat (wir berichteten). Trotz mehrerer Gespräche mit der Stadt sei kein Konsens zu erzielen gewesen. Deshalb hatte der Landrat das Einvernehmen der Stadt Blieskastel Ende letzten Jahres ersetzt. Maßgebend hierfür war die Überzeugung, dass stichhaltige und belastbare Argumente vorlagen, die der Stadt die Herstellung des Einvernehmens sehr wohl erlaubt hätten, aber auch, um gegenüber dem Bauherrn ein „vertrauensbildendes Zeichen zu setzen und um dadurch weiteren zeitlichen Spielraum für Gespräche zu verschaffen. Es nutzt niemandem, wenn der Eigentümer gänzlich von der geplanten und auch sinnvollen Belebung des Standorts Kirchheimer Hof Abstand nimmt. Das hätte definitiv das Ende für das Ensemble bedeutet“, so die Überzeugung des Landrats.

Die Stadt Blieskastel hatte gegen diese Entscheidung des Saarpfalz-Kreises geklagt. Der im Eilverfahren gestellte Antrag der Stadt sei inzwischen vom Verwaltungsgericht als unzulässig abgelehnt worden. Das Vorgehen des Landrats habe letzten Endes Erfolg gehabt. Es sei jetzt Sache des Eigentümers, in den laufenden Verfahren die weiteren Schritte zu veranlassen.

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